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Medizin

COVID-19: Wie gefährlich ist die „indische“ Variante B.1.617?

Dienstag, 20. April 2021

/Josh, stock.adobe.com

Cambridge/England – Die Variante B.1.617, die sich offenbar in Indien ausgebreitet hat, ist bisher in 21 Ländern aufgetreten. Ob sie mit einem höheren Ansteckungsrisiko verbunden ist oder sogar zu schwe­reren Verläufen von COVID-19 führt, ist derzeit nicht bekannt.

Public Health England stuft B.1.617 derzeit nur als „Variant under investigation“ (VUI-21APR-01) ein. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) hat sie bisher nicht auf die Liste der besorgniserregenden Virus­varianten gesetzt.

In der Datenbank GISAID ist B.1.617 bereits am 5. Oktober aufgetaucht. In Großbritannien wurde sie erstmals am 22. Februar nachgewiesen, in Deutschland wurde sie dem Vernehmen nach das 1. Mal im März identifiziert. Laut der Plattform Pango Lineages war Deutschland heute mit 39 Sequenzen nach Indien (297), Großbritannien (167) und den USA (81) das Land mit den viertmeisten nachgewiesenen Sequenzen.

Insgesamt wurde B.1.617 bisher in 21 Ländern gefunden. Die Anzahl der nachgewiesenen Sequenzen sagt wenig über die Verbreitung aus, da Genomanalysen in den verschiedenen Ländern unterschiedlich häufig durchgeführt werden.

Die Variante B.1.617 hat 13 Mutationen, die zu Aminosäureveränderungen führen. Darunter sind 2 Mutationen im Spikegen (E484Q und L452R). Diese werden als „Doppelmutationen“ bezeichnet.

Dieser Begriff ist nach Ansicht von Sharon Peacock von der Universität Universität, der Direktorin des COVID-19 Genomics UK Consortium („COG-UK“), ungenau und ohne wissenschaftliche Bedeutung. Er sollte deshalb ebenso vermieden werden wie die Bezeichnung „Indienvariante“, da letztlich unklar sei, wo B.1.617 Variante entstanden ist.

Von den verschiedenen Mutationen sind 3 nach Einschätzung von Peacock wichtig. Die 1. Mutation ist E484Q. Mutationen an Position 484 sind in den Varianten B.1.351 (Südafrika), P.1 (Manaus) und teilweise auch in der britischen Variante B.1.1.7. aufgetreten. Dort allerdings als E484K. In E484K ist Glutamin­säure (E) durch Lysin (K) ersetzt, in E484Q erfolgte die Substitution durch Glutamin (Q). E484K macht das Virus unempfindlicher gegen bereits gebildete neutralisierende Antikörper (Immun-Escape).

Ob dies auch für E484Q zutrifft, ist nicht sicher, aber möglich. In Laborexperimenten konnten Pseudo­viren, die E484Q in ihrem Spikeprotein hatten, durch das Serum von rekonvaleszenten Patienten nur vermindert von der Infektion der Zellkulturen abgehalten werden (Cell Host & Microbe 2021; DOI: 10.1016/j.chom.2021.02.003).

Die 2. relevante Mutation in B.1.617 ist laut Peacock L452R. Diese Mutation wurde auch in der kalifor­nischen Variante B.1.429 gefunden. Die Mutation L452R hat laut Peacock in Laborexperimenten die neutralisierende Wirkung des Plasmas von Rekonvaleszenten oder auch von monoklonalen Antikörpern abgeschwächt.

Die 3. relevante Mutation ist P681R. Mutationen an Position 681 (P681R oder P681H) wurden laut Peacock auch in mehreren in Großbritannien untersuchten Varianten (A.23.1/E484K, B.1.1.7 und B.1.318) gefunden. Sie seien relevant, weil sie sich neben der Furinspaltstelle des Spikeproteins befinden. Diese Stelle beeinflusst nach der Bindung von SARS-CoV-2 an der Zelle die Fusion der Virusmembran mit der Zellmembran. Wie sich P681R auf diesen Prozess auswirkt, ist allerdings noch unklar.

Derzeit entfallen fast 70 % der aus Indien an GISAID übermittelten Sequenzen auf die Variante B.1.617. Die meisten Sequenzen stammen aus den Staaten Maharashtra und Westbengalen, B.1.617 wurde aber auch in anderen Staaten gefunden. Die 297 an GISAID gemeldeten Sequenzen müssen jedoch in Relation zu den bisher etwa 4 Millionen Erkrankungen an COVID-19 gesehen werden. Es ist deshalb nicht sicher, ob die sequenzierten Viren repräsentativ für das Infektionsgeschehen sind. © rme/aerzteblatt.de

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