Politik
Gesundheitspolitiker plädieren für Reform der Fortpflanzungsmedizin
Freitag, 23. April 2021
Berlin – Die rechtliche Regelung der Fortpflanzungsmedizin ist dringend reformbedürftig. Diese Ansicht vertraten Vertreter der Medizin, Psychologie und Ethik sowie des Rechts und der Politik gestern Abend nahezu einstimmig bei einer Veranstaltung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung.
Einig waren sich die Experten, dass das 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz viele neue reproduktionsmedizinische Entwicklungen nicht erfasst, teilweise unstimmig und lückenhaft ist und mittlerweile auch Gerechtigkeitsprobleme und Rechtsunsicherheit erzeugt. Politischer Handlungsbedarf bestehe.
Gesundheitspolitikerinnen von Union, SPD, Grünen und FDP regten deshalb die Einsetzung einer Enquetekommission zu diesen Fragen in der nächsten Legislaturperiode an.
Neben des Reformbedarfs der medizinischen Sachverhalte verwies die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), jedoch auch auf die noch bestehende Gültigkeit des Lebensschutzkonzepts in dem Gesetz. Zentral sei dabei nach wie vor die Frage nach dem verfassungsrechtlichen Status des Embryos und ab wann ihm Würdeschutz zukomme. Es müsse auch weiter um den Schutz des menschlichen Lebens gehen, so die Politikerin.
Gemeinsam mit ihren Kolleginnen Sabine Dittmar (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) plädierte Maag dafür, zunächst biomedizinische, familienpolitische und rechtliche Fragen zu behandeln. Als besonders dringend regelungsbedürftig sieht Dittmar die Dreierregel in der Fortpflanzungsmedizin, nach der alle drei befruchteten Embryonen in den Uterus übertragen werden müssen. Dies führe zu risikoreichen Mehrlingsschwangerschaften, so die Ärztin.
Wesentlich sicherer für Mutter und Kind sei dagegen der Elective-Single-Embryo-Transfer: Hierbei wird aus einer größeren Zahl von Embryonen nur derjenige mit der größten Entwicklungsfähigkeit ausgewählt und der Frau übertragen.
Nach Ansicht von Kappert-Gonther sollte das künftige Gesetz auch neue Lebensrealitäten, wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften vermehrt in den Blick nehmen. Das aus dem Jahr 1990 stammende Gesetz werde den medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und der Vielfalt heutiger Familienformen nicht mehr gerecht. Die Gleichstellung der Eizellspende mit einer Samenzellzellspende ist für die Ärztin zwar nicht ausgeschlossen, jedoch „bioethisch problematisch“.
Zwar sei die Entnahme von Eizellen heutzutage deutlich schonender als vor 30 Jahren. Damit es jedoch nicht zu einer Kommerzialisierung von Eizellspenden kommt, wären entsprechende rechtliche Regelungen notwendig. Auch die Regelung einer altruistischen Spende sei „nicht trivial“, da es zu unausgesprochenen Zielkonflikten kommen könnte. Bisher ist die Eizellspende verboten, die Samenspende dagegen in Deutschland erlaubt.
Frauen, die beispielsweise nach einer Krebsbehandlung keine eigenen fruchtbaren Eizellen mehr haben, können nicht schwanger werden. Heterosexuelle Paare, bei denen der Mann keine fruchtbaren Samenzellen hat, können hingegen die Samenspende in Anspruch nehmen.
Dass die Eizellspende künftig legalisiert werden muss, steht für Helling-Plahr (FDP) außer Frage. Vorstellbar sind für die Juristin sogar noch weiterführende Reformen. „Das Embryonenschutzgesetz muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden“, sagte sie.
Ihre Fraktion trete für eine weitreichende Liberalisierung ein, die sich nicht am strafrechtlichen Verbot, sondern am Selbstbestimmungsrecht bei der Fortpflanzung orientiere. „Das Embryonenschutzgesetz darf kein Verhinderungsgesetz sein“, betonte sie. Vorstellen könne sie sich nicht zuletzt ein Recht auf Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen.
Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau im Auftrag eines Paares oder eines alleinstehenden Menschen mit Kinderwunsch ein Kind aus. Sie ist in Deutschland verboten, findet aber in verschiedenen Ländern statt, wobei oft soziale Ungleichheiten zwischen Wunscheltern und Leihmüttern angeprangert werden. © ER/aerzteblatt.de

Leihmutterschaft
https://leihmutterschaft-zentrum.de/pdf/leihmuttershaft_law.pdf

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.