Ärzteschaft
Baden-Württemberg: Bewerbungsstart um Studienplatz als Landarzt
Freitag, 23. April 2021
Stuttgart – Am Montag startet in Baden-Württemberg die Bewerbungsphase für einen Studienplatz als Landarzt. Das Bundesland vergibt künftig 75 Plätze pro Jahr an Medizinstudierende, die sich verpflichten, später mindestens zehn Jahre lang als Hausärzte auf dem Land zu arbeiten.
Die Grundlage dafür hat Baden-Württemberg mit dem neuen Landarztgesetz geschaffen, das im Februar 2021 in Kraft getreten ist.
„Wir brauchen auch in den kommenden Jahrzehnten gute Ärztinnen und Ärzte auf dem Land“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Dafür schaffe das Landarztgesetz eine weitere wichtige Grundlage.
„Bei der Auswahl achten wir weniger auf die Noten und mehr auf die persönliche Eignung und Motivation der jungen Menschen für diesen Tätigkeitsbereich“, so Lucha.
Zuständig für die Umsetzung der Landarztquote und das Bewerbungsverfahren ist laut Lucha das Regierungspräsidium Stuttgart. Es ist Anlaufstelle für alle Belange rund um die Landarztquote.
Dazu zählt die Auswahl der Bewerber, die Überwachung des Studiums und der Facharztausbildung, die Zuteilung der Ärzte zu den jeweiligen Bedarfsgebieten sowie die Aufsicht über die zehnjährige Tätigkeit als Landärztin oder Landarzt.
Interessierte können sich bis zum 7. Mai über eine extra eingerichtete Onlineplattform um einen Medizinstudienplatz bewerben. © hil/sb/aerzteblatt.de

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