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Politik

„Tierversuche müssen ausführlich wissenschaftlich begründet werden“

Freitag, 23. April 2021

Berlin – Tierversuche in der Forschung werden in der Öffentlichkeit kontrovers und emotional diskutiert – ge­ra­de jetzt wieder am Internationalen Tag des Versuchstieres am 24. April, der seit 1962 begangen wird. Welche Rolle Tierversuche auch heute noch in der Forschung spielen, wurde während der Pande­mie anhand der Entwicklung von Impfstoffen gegen COVID-19 deutlich. Doch wann sind Tierversuche gerechtfertigt, welche Alternativen gibt es und wie kann bessere Forschung die Zahl der Tierversuche reduzieren?

Darüber sprach das Deutsche Ärzteblatt (DÄ) anlässlich des Internationalen Tages des Versuchstiers mit René H. Tolba, Direktor des Instituts für Versuchstier­kunde und Prodekan für Forschung und wissen­schaft­lichen Nachwuchs der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen und Mitglied der DFG-Senatskom­mis­sion für tierexperimentelle Forschung.

5 Fragen an René H. Tolba, Direktor des Instituts für Versuchstier­kunde der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen

DÄ: Herr Professor Tolba, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Tierversuche durchführen zu dürfen?
René Tolba: Jede Einrichtung, die in Deutschland Tierversuche durchführt, muss einen weisungsfreien Tierschutzbeauftragten bestellen. Voraussetzung für die Durchführung eines Tierversu­ches ist weiterhin die Qualifikation des Personals, eine angemes­sene Einrichtung zur Haltung der Tiere vor, während und nach dem Versuch und ein aufwendiges Genehmigungsverfahren.

Dabei muss ich unter anderem die Unerlässlichkeit des Versuchs und die ethische Vertretbarkeit unter Berücksichtigung des aktu­ellen Wissensstandes darlegen. Und man muss erklären, dass der Versuchs­zweck nicht durch andere Methoden als den Tierversuch erreicht werden kann (Zellkulturen, isolierte Organe, etc.).

Es muss außerdem die Art der Recherche beschrieben und be­stä­tigt werden, dass es sich um keinen Doppel- oder Wiederholungs­versuch handelt. Es erfolgt dann sowohl eine wissenschaftliche Begründung zur Auswahl des Tiermodel­les und der Tierart und man muss berechnen, wie viele Tiere man mindestens einsetzen muss, um ein statistisch sicheres Ergebnis zu erhalten.

Ein ganz zentraler und wichtiger Punkt ist dann die voraussichtliche Belastung (Intensität und Dauer von Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere) und die wissenschaftliche Begründung der Einstufung des Schweregrads des Versuches sowie klare Kriterien, nach denen ein Versuch möglicherweise abgebro­chen wird – wenn zum Beispiel eine bestimmte Belastung überschritten wird.

Bei all dem spielen die 3R-Kriterien nach Russel und Burch (Replacement, Reducement and Refinement of Animal Experiments) eine wichtige Rolle. Dazu gehören auch detaillierte Angaben an zur Durch­füh­rung, Beschreibung und Begründung von Maßnahmen, zur Anästhesie und Analgesie und Angaben dazu, welche Maßnahmen und Kontrollen zur tierärztlichen Versorgung der Tiere vorgesehen sind.

So ein Genehmigungsantrag hat dann schnell einen Umfang von 30 bis 40 Seiten. Anschließend wird der Antrag dann vom Tierschutzbeauftragten in allen Punkten noch einmal geprüft. Dann wird der Tierver­suchs­antrag mit allen Nachweisen an die Genehmigungsbehörde (zum Beispiel das Landesamt für Um­welt-, Natur- und Verbraucherschutz) geschickt.

Dort wird der Antrag registriert, auf Vollständigkeit geprüft, inhaltlich bewertet und zur Beratung einer §15-Kommission von unabhängigen Sachverständigen zur Beurteilung vorgelegt. Diese Kommission, in der auch Vertreter von Tierschutzverbänden sitzen, berät über den Antrag und empfiehlt dann entweder eine Genehmigung, Revision oder Ablehnung. Auf Grundlage dieses Votums entscheidet die Genehmi­gungs­behörde.

DÄ: Das klingt kompliziert und aufwendig. Sind die Hürden in Deutschland nach Ihrer Ansicht zu hoch? Oder doch noch zu niedrig, wie Tierschützer meinen?
Tolba: Dies ist eine schwierige Frage. Der bürokratische Aufwand ist seit der Umsetzung der EU Richtli­nie 2010/63 in das Deutsche Tierschutzgesetz 2013 massiv gestiegen. Laut einer Erhebung der EU von 2020 werden 79 Prozent der Anträge in Deutschland nicht in der vorgegebenen gesetzlichen Bear­bei­tungszeit von 40 Arbeitstagen beschieden.

Im direkten Vergleich dazu werden in den Niederlanden nur neun Prozent und in Belgien nur sieben Pro­zent der Anträge nicht fristgerecht beschieden. Mir geht es hier nicht um weniger Tierschutz. Es geht um Verfah­rens­sicherheit für alle Beteiligten unter Wahrung des bestmöglichen Tierschutzes in der For­schung.

DÄ: Werden Tierversuche tatsächlich nur unternommen, wenn keine Alternativmethoden verfügbar sind und werden tierversuchsfreie, Forschungsmethoden ausreichend erforscht/gefördert?
Tolba: Wie bereits gesagt, müssen die Gründe für die Durchführung des Tierversuches ausführlich wis­sen­schaftlich begründet werden und es wird mehrfach, zuerst durch den Antragsteller, dann den Tier­schutzbeauftragten, die Genehmigungsbehörde als auch durch die §15-Kommission für Tierversuche ge­prüft, ob Alternativmethoden in Frage kommen. Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, arbeiten und forschen auch parallel immer an tierversuchsfreien Methoden.

Sehr viele Ersatz- und Alternativmethoden wurden und werden ja an den Universitäten und Forschungs­einrichtungen entwickelt und verfügbar gemacht. Dazu gibt es auch an der RWTH Aachen zahlreiche Beispiele wie lebende Lungenschnitte, isolierte Organperfusionen (Leber/Niere), künstliches Kaninchen­ohr oder auch die künstliche Haut für Nahtübungen.

DÄ: Wo stoßen die Alternativmethoden an ihre Grenzen? Bei der Impfstoffentwicklung gegen COVID-19 war das ja offensichtlich so…
Tolba: Die Alternativmethoden stoßen immer dann an Grenzen, wenn es um Interaktion von mehreren Zellen geht oder auch um systemische Reaktionen wie zum Beispiel die Entzündung, Abstoßung nach Organtransplantation oder auch Impfungen.

Gerade die COVID-19 Impfstoffentwicklung ist ein sehr gutes Beispiel dafür, was durch Tierversuche in der Vergangenheit erreicht wurde. Das Prinzip der RNA-Vakzination, worauf ja die Impfstoffe von Pfizer­/Biontech und Moderna beruhen, wurde ursprünglich für die Tumortherapie entwickelt und die Grund­lagen dafür eben im Tierversuch gelegt.

DÄ: Für Tierversuche zu diesen Forschungszwecken haben viele Menschen Verständnis. Aber sind Tier­versuche auch für die Ausbildung von Medizinstudierenden notwendig?
Tolba: Meiner Kenntnis nach werden an den meisten deutschen Medizinischen Fakultäten überhaupt keine Tierversuche mehr in der Lehre gemacht. Wenn in einem Kurs der vergleichenden Anatomie für Wirbeltiere gemäß dem 3R-Prinzip eine Ratte oder Maus – wohlgemerkt: freiwillig – seziert werden kann, ist dies kein Tierversuch.

Diese Tiere stammen etwa aus einem anderen Versuch, und werden nicht extra für den Lehrkurs getötet. Von den Studierenden bekommen wir übrigens immer wieder die Rückmeldung, dass sie solche Kurse als sehr wertvoll für ihre Ausbildung ansehen. © ER/aerzteblatt.de

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