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Deutscher Psychotherapeutentag beschließt Musterordnung für fünfjährige Weiterbildung

Montag, 26. April 2021

/Khunatorn, stock.adobe.com

Berlin – Der 38. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) hat mit großer Mehrheit eine Muster­weiterbil­dungs­ordnung für Psychotherapeuten beschlossen. „Mit diesem wegweisenden Beschluss nimmt die zweite Säule der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Reform der Psychotherapeutenausbildung Gestalt an“, sagte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), vorgestern. Der 38. DPT fand an zwei Tagen in digitaler Form statt.

„Durch das Gesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist die Ausbildung künftig breit und modern aufgestellt. Das universitäre Masterstudium trägt dazu bei, dass der Nachwuchs beständig auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gebracht werden kann“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einer Videobotschaft.

Hinzu komme für die Absolventen in einer Weiterbildung die Ausrichtung ihrer Tätigkeit auf eine be­stimmte Altersgruppe und außerdem ihre fachliche Spezialisierung auf Grundlage eines wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahrens.

Absolventen des neuen Studiengangs können sich nach Studium und Approbation in einer mindestens fünfjährigen Weiterbildung zu Fachpsychotherapeuten qualifizieren. Dabei können sie sich für die Ver­sor­gung in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Neuropsychologische Psychotherapie spezialisieren.

Diese Weiterbildung ist künftig die Voraussetzung, um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. „Wer mit der Weiterbildung beginnt, ist approbierter Psychotherapeut und hat einen An­spruch auf ein angemessenes Gehalt in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung“, betonte BPtK-Präsident Munz.

Die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) stellt sicher, dass Fachpsychotherapeuten für alle Facetten des Berufes qualifiziert werden. Dabei sind mindestens zwei Jahre Weiterbildung in einer Klinik und min­destens zwei Jahre in einer Ambulanz oder Praxis zu absolvieren. Darüber hinaus ist auch eine Qualifizie­rung für psychotherapeutische Tätigkeiten in institutionellen Bereichen wie der Jugendhilfe oder soma­tischen Rehabilitation möglich, für die ein Jahr vorgesehen ist.

In einer langen Diskussion sprachen sich die Delegierten für diese 5-jährige Weiterbildung aus. Ein Änderungsantrag von Vertretern überwiegend der Hochschulen sowie der Studierendenvertretung PsyFaKo, die Weiterbildung auf 4 Jahre zu verkürzen, wurde abgelehnt.

„Fünf Jahre Weiterbildung sind notwendig, um dem künftigen Bedarf an Psychotherapie gerecht zu wer­den, sagte Munz. „Wir brauchen mehr Psychotherapeuten im ambulanten Bereich und dabei besonders in der Gemeindepsychiatrie, im Öffentlichen Gesundheitsdienst, der Jugendhilfe und Beratungsstellen.“

Aber auch im stationären Bereich würden mehr Psychotherapeuten benötigt für die somatische Rehabi­li­tation, in der Sozialpsychiatrie, im Maßregelvollzug und in der Behindertenhilfe. „Es zeichnet sich bereits ab, dass sich mehr junge Menschen für das Berufsziel Psychotherapeut entscheiden, als Stellen in der Weiterbildung zur Verfügung stehen“, sagte der BPtK-Präsident.

Er rechnet bei einer zweijährigen ambulanten Weiterbildung mit benötigten 5.000 Stellen in Psychothe­rapiepraxen, Weiterbildungs- und Hochschulschulambulanzen. Ebenso würden bei einer zweijährigen stationären Weiterbildung 5.000 Stellen an psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken sowie Re­hakliniken benötigt. 2.500 Stellen seien für die einjährige Weiterbildung im institutionellen Bereich wie der Jugendhilfe oder der somatischen Rehabilitation erforderlich.

Spätestens Ende 2022 wird es nach Angaben der BPtK erste Absolventen der neuen Masterstudiengänge Psychotherapie geben, aufgrund von Quereinsteigern an privaten Hochschulen. Bis dahin müssen die Lan­despsychotherapeutenkammern die ersten Weiterbildungsstätten anerkannt und die damit verbunde­nen Weiterbildungsbefugten zugelassen haben. Weiterbildungsstätten im ambulanten Bereich werden insbesondere die Weiterbildungsambulanzen der Institute sein, aber auch Praxen der niedergelassenen Psychotherapeuten kommen dafür infrage.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothera­peu­ten nach altem Recht und die Weiterbildung nach dem neuen Psychotherapeutengesetz, wird nach Ein­schätzung der BPtK noch bis in die 2030-er-Jahre parallel laufen.

Weiterbildung in Teilzeit möglich

Die Musterweiterbildungsordnung berücksichtigt die Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Wir wollen, dass Weiterbildung in Teilzeit nicht länger als Ausnahme bestenfalls toleriert wird“, betonte Munz.

Die Weiterbildung kann mit dem Umfang von mindestens 50 Prozent einer Vollzeittätigkeit ausgeübt werden. Ein Änderungsantrag von Delegierten, die sich dafür aussprachen, eine Weiterbildung auch mit 25 Prozent einer Vollzeittätigkeit (zehn Wochenstunden) ausüben zu können, wurde nach langer Diskus­sion abgelehnt.

Mit dem Beschluss des 38. Deutschen Psychotherapeutentags ist der Startschuss für die weitere Umset­zung der Weiterbildung gefallen: verabschiedet wurden der Abschnitt A, der sogenannte Paragrafenteil, sowie der Abschnitt B „Gebiete“ der MWBO.

Parallel werden bis zum 39. DPT im November noch die Bereiche C „Psychotherapieverfahren in Gebie­ten“ und D „Bereiche“ geregelt, bei denen es vornehmlich um den Kompetenzerwerb in den unterschied­lichen Psychotherapieverfahren geht. © PB/aerzteblatt.de

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