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Charité eröffnet Ambulanz für COVID-19-Therapie mit monoklonalen Antikörpern

Dienstag, 27. April 2021

/picture alliance, Christophe Gateau

Berlin – An der Berliner Charité hat eine Antikörperambulanz mit dem Testbetrieb begonnen. Seit 19. April können dort COVID-19-Patienten mit den im Januar vom Bund angeschafften Antikörpermedika­men­ten behandelt werden.

„Wir rechnen mit einer hohen Nachfrage. Versorgt werden in der Ambulanz Menschen im frühen Stadium der Infektion, die die Therapie wegen Risikofaktoren am dringendsten brauchen“, sagte der stellvertre­tende Ärztliche Direktor der Charité, Joachim Seybold.

Der Einsatz der monoklonalen Antikörper Casirivimab/Imdevimab (Regeneron) und Bamlanivimab (Eli Lilly) war bislang noch nicht richtig in Gang gekommen. Seit der Beschaffung im Januar seien von den Medikamenten erst „rund 1.300 Dosen“ an die Krankenhausapotheken abgegeben worden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Mitte April auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes.

Als großes Problem hatte sich nach der Beschaffung der Präparate schnell die Logistik der Behandlung herausgestellt: Die Antikörpermedikamente helfen Patienten vor allem in der Frühphase der Erkrankung, sprich ambulanten Patienten, werden aber nur an Krankenhäuser ausgeliefert.

Ambulanz löst Logistikproblem

Die neue Antikörperambulanz auf dem Charité-Campus im Berliner Bezirk Mitte soll die Lücke zwischen ambulanten Patienten und Krankenhaus schließen. Einen Termin für die einmalige Infusionstherapie in der Ambulanz können nur die behandelnden Haus- oder Fachärzte vereinbaren, nicht Patienten selbst.

Gedacht ist das Angebot etwa für Menschen mit Immunsuppression wegen Chemotherapie oder Organ­transplantation, chronischen Nierenerkrankungen, Übergewicht (BMI von 35 und darüber), COPD, Lun­gen­fibrose und für Menschen mit Down-Syndrom.

Eine Reihe weiterer Voraussetzungen muss erfüllt sein: Möglich ist die Therapie nur bei Erwachsenen, die maximal milde bis moderate Symptome aufweisen und dies seit nicht mehr als fünf Tagen. Ein mög­liches Risiko ist eine allergische Reaktion auf die Antikörper. Besondere Vorsicht ist daher geboten bei Menschen, die schon einmal einen schweren allergischen Schock hatten.

Die Antikörperpräparate haben in Europa noch keine Zulassung. Wie Seybold erklärte, werden die Präpa­rate einer Reihe von Klinikapotheken kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Sinnvoll nur im Frühstadium der Erkrankung

Auch bisher schon wurden die Mittel in Deutschland nach Entscheidung eines Arztes bereits in Einzel­fällen bei Patienten eingesetzt, die ein Risiko für einen schweren Verlauf hatten. Dies waren dann aller­dings vorwiegend Patienten, die sich zum Zeitpunkt der COVID-19-Diagnose bereits in stationärer Be­hand­­lung befanden.

Für die besonders schweren COVID-19-Fälle, die die Universitätsklinik stationär versorgt, seien die Anti­körper keine Option, so Seybold. „Auch wenn ein Patient schon Luftnot hat, ist es für die Antikörper­infu­sion zu spät.“

Die Charité betont, dass Patienten ausführlich aufgeklärt würden; es handle sich jedoch nicht um eine Arzneimittelstudie. Für den Besuch der Ambulanz unterbrechen die Patienten ihre häusliche Isolation.

Sie werden nach Charité-Angaben angehalten, sich mit einem Krankentransportwagen oder einem Pri­vatauto zur Behandlung ans Klinikgelände bringen zu lassen und „selbstverständlich keine öffent­lichen Verkehrsmittel zu nutzen“, hieß es. Die Infusion dauere eine Stunde, hinzu komme eine einstün­dige Nachbeobachtungszeit.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) schreibt auf seiner Webseite über die Ausnahmeregelung zum Einsatz der Mittel unter anderem, die Anwendung lasse „ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis zur Vorbeugung oder Behandlung von COVID-19 erwarten“. Möglicherweise helfen die Mittel demnach, die Virusmenge im Pa­tienten zu begrenzen.

„Gemäß den Ergebnissen einer klinischen Prüfung wurden Patientinnen und Patienten nach einer Be­hand­lung weniger häufig ins Krankenhaus eingeliefert oder haben eine Notaufnahme aufgesucht.“

Es gibt auch Zweifel am medizinischen Nutzen

Der Verband der Ersatzkassen hatte vor einigen Tagen kritisiert, dass der medizinische Nutzen mono­klo­naler Antikörper nicht nachgewiesen sei. Gefordert wurde, der Einsatz sollte „zwingend mit einer ent­spre­chenden Datenerhebung im Rahmen von Studien erfolgen, um daraus Aussagen zum medizini­schen Nutzen und potenziellen Schaden abzuleiten“.

In den USA hatte die Arzneimittelbehörde FDA dem Antikörpermedikament Bamlanivimab kürzlich die Notfallzulassung für die alleinige Therapie wieder entzogen. Dort hatten sich zuletzt Virusvarianten ver­breitet, gegen die das Medikament allein nicht mehr ausreichend wirksam ist. In Kombination mit einem anderen Antikörper kann es jedoch weiterhin eingesetzt werden. Seinen Kombinationspartner Etesevi­mab (Eli Lilly) schafft das BMG derzeit an, er soll ab Ende April zur Verfügung stehen. © nec/dpa/aerzteblatt.de

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