Ärzteschaft
Digitalisierung: eAU ab Oktober verpflichtend, TI-Fachdienst KIM benötigt
Dienstag, 27. April 2021
Berlin – Für die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird zwingend der Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) der Telematikinfrastruktur (TI) benötigt. Ab dem 1. Oktober 2021 ist die eAU für vertragsärztliche Praxen verpflichtend. Darauf wies heute die Gematik hin.
Wie die Gematik weiter mitteilte, stehen aktuell bereits mehrere zugelassene KIM-Anbieter zur Verfügung, zwischen denen die Nutzer wählen und KIM-E-Mail-Adressen bestellen können. Die Zulassung weiterer Unternehmen als KIM-Fachdienste durch die Gematik laufe.
Neben der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung bezüglich der eAU böte KIM den Arztpraxen mehrere Vorteile im Versorgungsalltag. Nachrichten und Dokumente könnten per E-Mail (mit oder ohne Anhang) sektorenübergreifend und flächendeckend in Deutschland ausgetauscht werden.
KIM sei als Teil der Telematikinfrastruktur (TI) verschlüsselt und fälschungssicher und verbinde erstmalig übergreifend alle Nutzer im Gesundheitswesen.
„Das Einsparungspotenzial ist enorm. Pro Jahr werden knapp 80 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, 140 Millionen Arztbriefe und 15 Millionen Heil- und Kostenpläne per Post verschickt oder gefaxt“, so Thomas Jenzen, Produktmanager bei der Gematik. Mit KIM könne das alles per E-Mail erledigt werden, wodurch alleine schon eine riesige Summe an Briefporto und Papierausdrucken gespart werden könne.
In einem in KIM integrierten Adressbuch finden die Nutzer mit einem Klick alle angeschlossenen Teilnehmer und können diese direkt und sicher kontaktieren.
Für den Einsatz von KIM benötigen medizinische Einrichtungen einen E-Health-Konnektor, Kartenterminal(s), einen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B), einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), ein aktualisiertes Praxisverwaltungssystem bezeihungsweise Standard-E-Mailprogramm und eine KIM-E-Mailadresse von einem zugelassene KIM-Anbieter. © aha/aerzteblatt.de

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