Medizin
COVID-19-Pandemie zeigt Wege für eine bessere Schlaganfallversorgung
Mittwoch, 28. April 2021
Köln – Schwere Krankheitsverläufe erfordern in der Regel eine Anschlussrehabilitation. Der Beginn der Reha verzögert sich jedoch häufig, weil sie zunächst bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Das führt oftmals dazu, dass die Patienten diese Zeit im Krankenhaus verbringen.
Um während der COVID-19-Pandemie nicht zwingend erforderliche Belegungen von Krankenhausbetten zu vermeiden, hatte das Bundesministerium für Gesundheit am 24. 3. 2020 das Antragsverfahren für eine Anschlussrehabilitation zeitlich befristet umgestellt auf ein Verfahren der Direkteinweisung durch die Krankenhäuser. Diese Aussetzung endete am 31. 5. 2020.
Bettina Studer und Co-Autoren nutzten diese Situation, um zu untersuchen, wie sich das befristet geänderte Bewilligungsverfahren auf die Gesamtbehandlungsdauer und -ergebnisse auswirkte. Dazu analysierten sie anonymisiert die Daten von schwer und mäßig erkrankten Patienten aus 4 Neurorehabilitationskliniken während des ausgesetzten Bewilligungsvorbehalts und verglichen sie mit den Daten von Patienten aus der Zeit davor.
Die häufigste Hauptdiagnose war ein Schlaganfall. Primärer Endpunkt der Untersuchung war die Latenz zwischen dem Akutereignis und dem Beginn der Anschlussreha sowie die funktionelle Erholung der Patienten während der Reha. Sekundäre Endpunkte umfassten die Verweildauer in einer stationären Rehabilitation und das Auftreten schwerer Komplikationen.
Die Autoren fanden, das der Verzicht auf ein Rehaantragsverfahren die stationäre Gesamtverweildauer verkürzte. Dabei verringerte sich der Krankenhausaufenthalt um 7 bis 10 Tage, während die Verweildauer in der Rehabilitationsklinik in beiden untersuchten Zeiträumen etwa gleich blieb.
Die Komplikationsrate während der Reha war nicht erhöht, vielmehr wurde bei den schwer betroffenen Patienten eine bessere Funktionserholung beobachtet. Einen Grund dafür sehen die Autoren in der früher einsetzenden Mobilisation der Patienten.
Die Daten bestätigen ihrer Ansicht nach die Vermutung vonseiten des Bundesministeriums für Gesundheit, dass ein Verzicht auf das Antragsverfahren nicht zwingend erforderliche Belegungen von Krankenhausbetten vermeiden kann.
Angesichts von circa 150.000 neurologischen Anschlussrehabilitationen pro Jahr zeige die Erhebung, dass die Abschaffung des Bewilligungsverfahrens allein in der Neurologie ein erhebliches Einsparungspotenzial sowohl hinsichtlich der Krankenhaustage als auch finanzieller Kosten habe. © Se/aerzteblatt.de

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