Ärzteschaft
Ärztekammer Rheinland-Pfalz beschließt neue Weiterbildungsordnung
Donnerstag, 29. April 2021
Mainz – Die Ärzte in Rheinland-Pfalz erhalten eine neue Weiterbildungsordnung. Das hat jetzt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz entschieden. Die Delegierten der Kammer entschieden sich bei der Reform weitgehend für die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.
Ein Novum ist: Für den Kompetenzerwerb im Gebiet „Innere Medizin“ können sich Ärzte künftig sechs Monate lang auch Kompetenzen in anderen Gebieten aneignen. „Dies ist eine wichtige, zukunftsweisende Entscheidung“, sagte der Präsident der Kammer, Günther Matheis. Denn viele Fächer rückten näher zusammen, beispielsweise die Kardiologie und die Herzchirurgie.
Die neue Regelung sei für neue Versorgungsformen sinnvoll, zum Beispiel für den Aufbau von Zentren wie einem Herzzentrum, Lungenzentrum und anderen, hieß es aus der Kammer. Rheinland-Pfalz wird mit der neuen Weiterbildungsordnung zudem neu das Fachgebiet „Innere Medizin und Infektiologie“ einführen.
Anders als in anderen Bundesländern entschieden sich die Kammerdelegierten in Mainz für die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ in der neuen rheinland-pfälzischen Weiterbildungsordnung. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) begrüßte die Entscheidung.
Die Kammer weist daraufhin, dass Ärzte, die sich bereits in Weiterbildung befinden, ihre Weiterbildung zunächst auf der bisherigen Grundlage fortführen können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, auf die neue Weiterbildungsordnung umsteigen.
Diejenigen, die nach Inkrafttreten der neuen Regelung ihre Weiterbildung beginnen, müssen diese gemäß der neuen Weiterbildungsordnung gestalten. Noch ist das neue Regelwerk aber nicht in Kraft: Das Gesundheitsministerium des Bundeslandes muss die Weiterbildungsordnung erst genehmigen. © hil/aerzteblatt.de

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