Ärzteschaft
Neue (Muster-)Weiterbildungsordnung in fast allen Ärztekammern umgesetzt
Mittwoch, 5. Mai 2021
Berlin – In 14 der 17 Landesärztekammern ist die neue Weiterbildungsordnung in Kraft getreten, die auf der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beruht, die der 121. Deutsche Ärztetag 2018 in Erfurt beschlossen hat.
Das erklärten die beiden Vorsitzenden der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer (BÄK), Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, und Johannes Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, heute auf dem 124. Deutschen Ärztetag.
Teilweise sei es dabei in den einzelnen Kammern zu einer unterschiedlichen Umsetzung gekommen, zum Beispiel in Bezug auf Richtzahlen und die Verankerung der neuen Weiterbildungspläne.
Zudem sei die Webanwendung eLogbuch, die in Erfurt beschlossen wurde, wie geplant am 1. Juli 2020 gestartet, sagten Herrmann und Gehle. Bislang nutzen zehn Ärztekammern das eLogbuch. Derzeit gibt es etwa 11.100 registrierte Benutzer.
Der 121. Deutsche Ärztetag hatte eine Gesamtnovelle der MWBO beschlossen, mit der sich die Weiterbildung mehr am Nachweis von Kompetenzen orientieren sollte als an der Erfüllung von Zeiten und Richtzahlen.
Dabei wurden auch sogenannte fachlich empfohlene Weiterbildungspläne (FEWP) neu eingeführt, in denen die in der MWBO umschriebenen Kompetenzen näher erläutert werden. Derzeit stehen den Ärztekammern etwa 20 dieser Weiterbildungspläne zur Verfügung, die für die Kammern einen empfehlenden Charakter haben.
Thema Klimawandel in Weiterbildungsordnung übernommen
Herrmann und Gehle erklärten, dass die Überarbeitung beziehungsweise die Neuerstellung der (Muster-)Kursbücher auf Basis der MWBO 2018 abgeschlossen sei. Insgesamt liegen jetzt 23 (Muster-)Kursbücher aktualisiert oder neu vor. Künftig soll darüber hinaus die MWBO-Anpassung bedarfsabhängig nur noch einmal im Jahr stattfinden: zum 30. Juni.
Auf dem 124. Deutschen Ärztetag haben die Delegierten heute Passagen über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit in die Allgemeinen Inhalte der MWBO aufgenommen, die für alle Facharztweiterbildungen gelten. Zudem haben die Delegierten Änderungen in den sogenannten Kopfteilen der Zusatzweiterbildungen Notfallmedizin, Manuelle Medizin und Tropenmedizin verabschiedet.
Die Delegierten haben den BÄK-Vorstand, die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK und die Landesärztekammern aufgefordert, sich über einheitliche Programme zur Qualitätssicherung in der Weiterbildung zu verständigen. Denn eine bundesweite Qualitätssicherung in der Weiterbildung erhöhe die Qualität ärztlichen Handelns und damit den Patientenschutz, heißt es in dem Antrag von Wolf Andreas Fach aus Hessen.
Evaluation der Weiterbildung an den Vorstand überwiesen
An den Vorstand der Bundesärztekammer wurde ein Antrag der Ärztekammer Niedersachsen überwiesen, in dem der Vorstand aufgefordert wurde, bis zum nächsten Ärztetag in Bremen ein Konzept für eine bundeseinheitliche Evaluation der Weiterbildung vorzulegen und die entsprechenden Mittel im BÄK-Haushalt einzuplanen. Ein möglicher Eckpunkt dieses Konzepts sollte eine alle zwei Jahre vorgenommene bundesweite Evaluation der Weiterbildung sein.
„Die Weiterbildung alle zwei bis drei Jahre zu evaluieren, macht viel Arbeit“, sagte Rüdiger Smektala aus Westfalen-Lippe, wo bereits eine regelmäßige Evaluation der Weiterbildung vorgenommen wird. „Es führt aber auch zu einem sehr interessanten Austausch mit den Weiterbildungsbefugten und den Weiterbildungsassistenten. Und insbesondere in den auffälligen Weiterbildungsstätten führt die Evaluation zu einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeit.“
Wunsch nach „responsive design“ bei eLogbuch
Ebenfalls an den Vorstand überwiesen wurde der Antrag von Carsten Mohrhardt aus Baden-Württemberg und anderen Delegierten, für das eLogbuch rasch ein „responsive design“ zu implementieren, mit dem die Webseite an mobile Endgeräte angepasst wird. „So schön das eLogbuch ist: Wir können es auf dem Handy nicht benutzen, solange es nicht responsive ist“, sagte Mohrhardt zur Erklärung.
Gehle wies darauf hin, dass es schon heute die Möglichkeit auf ein responsive design gebe. Wenn es um eine App gehe, müsse allerdings berücksichtigt werden, dass diese nur bei bestimmten iOS-Versionen laufen und bei Apple auch bezahlt werden müsse. Vor diesem Hintergrund befürwortete er eine Überweisung an den BÄK-Vorstand. © bee/fos/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.