Politik
Übertragung ärztlicher Tätigkeiten soll in Modellprojekten erprobt werden
Dienstag, 4. Mai 2021
Berlin – Die Regierungsfraktionen wollen die Krankenkassen dazu verpflichten, in jedem Bundesland jeweils ein Modellvorhaben zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte durchzuführen. Die Vorhaben sollen spätestens am 1. Januar 2023 beginnen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
In den Modellvorhaben sollen auch Standards für eine interprofessionelle Zusammenarbeit entwickelt werden. Einzelheiten zu den Modellvorhaben sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene in einem Rahmenvertrag festlegen. Der Bundesärztekammer, der Bundespflegekammer und den Verbänden der Pflegeberufe auf Bundesebene soll Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden.
Der Rahmenvertrag soll unter anderem einen Katalog der ärztlichen Tätigkeiten enthalten, die von Pflegefachkräften in den Modellvorhaben selbstständig durchgeführt werden können sowie Anforderungen an die hierfür erforderliche Qualifikation der Pflegefachkräfte. Die Modellvorhaben sollen höchstens vier Jahre laufen. In einem Evaluationsbericht soll ein Vorschlag zur Übernahme der Modellvorhaben in die Regelversorgung enthalten sein.
Der Änderungsantrag beruht auf einer Vorgabe aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Die entsprechenden Regelungen waren bislang in dem Arbeitsentwurf für ein Pflegereformgesetz enthalten, den das Bundesgesundheitsministerium Mitte März veröffentlicht hat. © fos/aerzteblatt.de

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