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Ärzteschaft

Arbeitsbelastung: Ärzte benötigen mehr psychosoziale Unterstützungs­angebote

Mittwoch, 5. Mai 2021

/Robert Kneschke, stock.adobe.com

Berlin – Die psychische Belastungen des Gesundheitspersonals in der Coronakrise ist erheblich. Die Dele­gierten des 124. Deutschen Ärztetags riefen daher nun alle ärztlichen Vertreter der Kranken- und Sozialver­sicherungsträgern auf, sich innnerhalb der Organisationen für eine bessere Fokussierung auch auf die psy­chische Gesunderhaltung der Ärzte sowie für die Ausarbeitung konkreter Unterstützungsange­bote „unter Mitwirkung der Ärzteschaft“ ein­zusetzen.

„Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 erkennt in der psychosozialen Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte bei psychischer Überbelastung und potenzieller Traumatisierung bei schwerwiegenden Ereignissen in allen Versorgungsbereichen eine Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung“, heißt es in dem Antrag, den 19 Dele­gierte gemeinsam gestellt hatten.

In der Ausnahmesituation der Coronapandemie seien alle „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kliniken, Praxen, Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD) und Einrichtungen der Langzeitpflege extrem belastet“. Die Langzeitfolgen seien „derzeit noch nicht absehbar“.

Es gebe zwar zum Beispiel vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein An­gebot zur psychosozialen Unterstützung, das auch einige Ärzte erreicht habe. Die erforderlichen Struktu­ren ein­schließ­lich der nötigen Gesprächskultur in Aus-, Weiter- und Fortbildung seien aber insgesamt „noch nicht ausreichend abgebildet“.

Die Ärztetagsabgeordneten wiesen zugleich darauf hin, dass sich bereits der 122. Deutsche Ärztetag 2019 in Münster mit den – auch schon vor der Coronapandemie erheblichen – psychischen Belastungen in ärzt­lichen und anderen medizi­ni­schen Berufen befasst habe. Schon damals habe es einen „erheb­lichen Mangel an Unterstützungsange­boten“ sowie „Defizite bei der konkreten Umsetzung von Schutz­maßnah­men vor Ort“ gegeben.

In der Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern und Krankenkassen sowie Arbeitgebern und politi­schen Vertretern sei deutlich geworden, „wie nötig sowohl das eigene Engagement als vor allem auch das Votum der Organe der ärztlichen Selbstverwaltung“ seien, um Systeme der zügigen Hilfe­stellung verfügbar zu machen. © may/aerzteblatt.de

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