Ärzteschaft
Arbeitsbelastung: Ärzte benötigen mehr psychosoziale Unterstützungsangebote
Mittwoch, 5. Mai 2021
Berlin – Die psychische Belastungen des Gesundheitspersonals in der Coronakrise ist erheblich. Die Delegierten des 124. Deutschen Ärztetags riefen daher nun alle ärztlichen Vertreter der Kranken- und Sozialversicherungsträgern auf, sich innnerhalb der Organisationen für eine bessere Fokussierung auch auf die psychische Gesunderhaltung der Ärzte sowie für die Ausarbeitung konkreter Unterstützungsangebote „unter Mitwirkung der Ärzteschaft“ einzusetzen.
„Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 erkennt in der psychosozialen Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte bei psychischer Überbelastung und potenzieller Traumatisierung bei schwerwiegenden Ereignissen in allen Versorgungsbereichen eine Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung“, heißt es in dem Antrag, den 19 Delegierte gemeinsam gestellt hatten.
In der Ausnahmesituation der Coronapandemie seien alle „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kliniken, Praxen, Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD) und Einrichtungen der Langzeitpflege extrem belastet“. Die Langzeitfolgen seien „derzeit noch nicht absehbar“.
Es gebe zwar zum Beispiel vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein Angebot zur psychosozialen Unterstützung, das auch einige Ärzte erreicht habe. Die erforderlichen Strukturen einschließlich der nötigen Gesprächskultur in Aus-, Weiter- und Fortbildung seien aber insgesamt „noch nicht ausreichend abgebildet“.
Die Ärztetagsabgeordneten wiesen zugleich darauf hin, dass sich bereits der 122. Deutsche Ärztetag 2019 in Münster mit den – auch schon vor der Coronapandemie erheblichen – psychischen Belastungen in ärztlichen und anderen medizinischen Berufen befasst habe. Schon damals habe es einen „erheblichen Mangel an Unterstützungsangeboten“ sowie „Defizite bei der konkreten Umsetzung von Schutzmaßnahmen vor Ort“ gegeben.
In der Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern und Krankenkassen sowie Arbeitgebern und politischen Vertretern sei deutlich geworden, „wie nötig sowohl das eigene Engagement als vor allem auch das Votum der Organe der ärztlichen Selbstverwaltung“ seien, um Systeme der zügigen Hilfestellung verfügbar zu machen. © may/aerzteblatt.de

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