Ärzteschaft
Deutscher Ärztetag warnt vor überhöhter Digitalisierungsgeschwindigkeit
Mittwoch, 5. Mai 2021
Berlin – Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 begrüßt die Einführung digitaler Anwendungen, die die medizinische Versorgung der Patienten unterstützen. In einem gestern mit großer Mehrheit gefassten Beschluss verweisen die Delegierten aber auch auf die „große Gefahr, dass durch die gesetzgeberische Geschwindigkeit notwendige Testungen zur Praktikabilität wie auch zur Patientensicherheit unterbleiben“.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) habe die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode bereits das dritte Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen vorgelegt.
Insgesamt werde so eine weitreichende Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung in Deutschland „mit Milliardeninvestitionen aus Versichertengeldern und unter hohem Zeitdruck“ vorangetrieben. Dabei gebe der Gesetzgeber in „zu schneller Taktung“ die Einführung digitaler Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) vor und verbinde diese teilweise mit Sanktionen.
Auch ohne die außergewöhnlich hohe Belastung der Arztpraxen durch die Coronapandemie seien die Vorgaben des Gesetzgebers aber unrealistisch. Die Einführung der vorgesehenen TI-Anwendungen erfordere technische Voraussetzungen und vor allem Anpassungen eingespielter Praxisabläufe. Aktuell bestehe aber die Gefahr, dass Anwendungen unzureichend getestet, unausgereift und somit potenziell patientengefährdend eingeführt werden, um Fristen zu halten und Sanktionen zu vermeiden. Eine daraus resultierende Frustration bei Ärzten, aber auch bei Patienten berge Risiken für das Gesamtprojekt "Digitalisierung im Gesundheitswesen“.
Daher fordern die Delegierten des Ärztetages die Streichung aller die Ärzteschaft betreffenden Sanktionen sowie die Verschiebung der Einführung von TI-Anwendungen, die nicht unmittelbar der medizinischen Versorgung dienen. Verwiesen wird explizit auf das elektronische Rezept (E-Rezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese Anwendungen sollten um mindestens um zwölf Monate verschoben und die Zeit bis zur flächendeckenden Einführung von Telematikvorhaben für Erprobungen in realen Versorgungsszenarien genutzt werden.
In einem weiteren von den Delegierten angenommenen Antrag fordert der 124. Deutsche Ärztetag die parlamentarischen Gremien auf, das DVPMG in der vorgelegten Form nicht zu verabschieden. Im vorgelegten Gesetz überwögen die Gefahren durch Vorgaben, die nicht der Versorgungswirklichkeit entsprächen. Die abschließende Befassung mit dem DVPMG im Bundestag ist für morgen vorgesehen.
Die Delegierten des Ärztetages positionierten sich auch zum elektronischen Heilberufeausweis (eHBA). Grundsätzlich sei der gesicherte Austausch von medizinischen Dokumenten mit entsprechender Authentifizierung durch einen eHBA zu begrüßen, allerdings sei die derzeitige Spezifikation für den Einsatz des eHBA nicht geeignet, schlanke Arbeitsprozesse abzubilden – insbesondere in Krankenhäusern, größeren Praxen oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Die Gematik sei daher aufgefordert, die Vorgaben derart zu verändern, dass die Prozesse durch den Einsatz des eHBA „unterstützt und nicht behindert werden“.
Mit dem Einsatz der Telemedizin im Rettungsdienst wurde ein weiterer Themenbereich der Digitalisierung angeschnitten. Man begrüße die Unterstützung des Rettungsdienstes durch telenotärztliche Expertise, so die Delegierten. Bisher erzielte gute Erfahrungen sollten konsequent in die Regelversorgung überführt werden. Dabei müsse die Qualität der ärztlichen Versorgung oberste Priorität haben. © aha/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


