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Ärzteschaft

Ärztetag: Politik liegt bei Mutterschutz und Gesundheitsämtern zurück

Mittwoch, 5. Mai 2021

/dpa, Jens Wolf

Berlin – Die Politik hängt bei der Umsetzung wichtiger Vereinbarungen zum Öffentlichen Gesundheits­dienst (ÖGD) und dem Arbeitsschutz von Medizinerinnen zurück. Mit großer Zustimmung wurden beim 124. Ärztetag zwei Anträge angenommen, die auf die zeitnahe Erfüllung durch die zuständigen Ministerien drin­gen. Ein weiterer Antrag (I-53) mit konkreten Forderungen zur Umstrukturierung des ÖGD wurde an den Vorstand überwiesen.

Bereits im Leitantrag hatte der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) eine „schnelle und umfassende Um­setzung des von Bund und Ländern beschlossenen Paktes“ für den ÖGD gefordert. Zudem sei eine zentrale Stelle zur Koordination der einzelnen Ämter sowie eine flächendeckende Ausstattung mit digita­len Kontaktverfolgungssystemen nötig, heißt es in dem Papier, das gestern ebenfalls durch die Delegierten angenommen wurde.

Darüber hinaus forderte der BÄK-Vorstand eine tariflich gesicherte und arztspezifische Vergütung sowie gezielte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um die personelle Aufstockung sowie die ärztliche Leitung der Ämter langfristig zu sichern.

Rückkehr an den Verhandlungstisch

In die gleiche Richtung argumentiert der mit 153 Stimmen angenommene Antrag I-34 von Birgit Wulff, Abgeordnete der Ärztekammer Hamburg. Sie fordert eine Rückkehr der Vereinigung der kommunalen Ar­beitgeberverbände (VKA) an den Verhandlungstisch, um „die Ungerechtigkeit in der Tarifstruktur zu besei­tigen“.

Der mit 132 Stimmen an den Vorstand überwiesene Antrag I-53 von Klaus Baier, Abgeordneter der Lan­des­ärztekammer Baden-Württemberg, fordert darüber hinaus einen verpflichtenden Personalschlüssel, der so­wohl die Besetzung neu zu schaffender Stellen mit Medizinern sichern als auch die Umwidmung ärztlicher Stellen im ÖGD vermeiden solle.

Zudem sollten für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD Aufstiegschancen bestehen, etwa indem Land- und Stadt­krei­se Dezernate auf Gesundheit fokussieren und somit eine ärztliche Leitung ermöglichen, so der Antrag­steller.

Den Hinweis auf eine weitere Baustelle, die nach einem bereits durch die Politik gefassten Beschluss wei­terhin besteht, lieferte der Antrag I-29 von Detlef W. Niemann, Abgeordneter der Ärztekammer Hamburg.

Bereits 2018 sei im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium die Erhebung und Veröffentlichung von Best-Practice-Modellen zum Umgang mit der Gefährdungsbeurteilung für schwangere Ärztinnen in den Kliniken und Praxen beschlossen worden, heißt es in dem Papier.

Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sei dem bislang je­doch nicht nachgekommen. Es fehle nach wie vor an festen Regeln für medizinische Arbeitsplätze, sodass die Gewerbeaufsichtsämter regional unterschiedlich entscheiden würden.

„Dies führt häufig zu vermeidbaren und gegen den Willen der Schwangeren und Stillenden ausgesproche­nen Beschäftigungsverboten und zu anderen Ungleichbehandlungen“, so die Kritik des Antragstellers. In der Folge komme es teils zu Verzögerungen in Aus- und Weiterbildung. Die Forderung, der BÄK-Vorstand solle auf die Erfüllung der festgelegten Aufgaben durch das BMFSFJ dringen, wurde mit 146 Stimmen be­stätigt. © alir/aerzteblatt.de

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