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Politik

Gematik gibt grünes Licht für erstes ePA-Upgrade eines TI-Konnektors

Donnerstag, 6. Mai 2021

/Gorodenkoff, stock.adobe.com

Berlin – Die Gematik hat das Upgrade PTV4 für den Secunet-Konnektor – und damit für den ersten von insgesamt drei Konnektoren für die Telematikinfrastruktur (TI) – zugelassen. Dies teilte die Gematik heute mit.

Die Upgrades der TI-Konnektoren sind für die Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Arztpraxen und Krankenhäusern zwingende Voraussetzung. Wie die Gematik betont, nehme damit die Einführung der ePA in Deutschland weiter Fahrt auf, denn der Secunet-Konnektor habe den größten Marktanteil der drei Konnektorhersteller.

„Dass die ePA bald bundesweit verfügbar ist, ist ein Kraftakt, den wir nur gemeinsam mit allen Beteilig­ten – den Krankenkassen, den Industrieunternehmen und den Ärztinnen und Ärzten – stemmen können“, erklärte Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik. „Mit der Zulassung des ersten Konnektor-Upgrades geht die Einführung der ePA mit großen Schritten voran.“

Im Januar startete die ePA mit einer Testphase in ausgewählten Praxen und Krankenhäusern. Dieser Test soll die Leistungsfähigkeit der ePA vor der Einführung in Arztpraxen und Krankenhäusern prüfen und sicherstellen. Flächendeckend soll die ePA ab Juni in den Arztpraxen implementiert sein.

Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 hatte die Einführung digitaler Anwendungen, die die medizi­nische Versorgung der Patienten unterstützen, ausdrücklich begrüßt. Zugleich wurde in einem vorgestern mit großer Mehrheit gefassten Beschluss aber auch auf die „große Gefahr“ verwiesen, dass durch die gesetz­geberische Geschwindig­keit notwendige Testungen zur Praktikabilität wie auch zur Patientensicherheit unterbleiben.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) appellierte jüngst an den Gesetzgeber, die festgelegten Fristen die geplanten Starts mehrerer TI-Anwen­dun­gen zu verschieben. Die derzeit gültigen Fristen seien unrealistisch – es fehlten die benötigten Konnektoren sowie die elektronischen Psychotherapeu­tenausweise beziehungsweise elektronischen Heilberufeausweise.

Dies gelte, so KBV-Vorstand Thomas Kriedel, für die ePA, die elektronische Arbeits­unfähigkeits­beschei­nigung (eAU) sowie das elektronische Rezept (E-Rezept). © aha/aerzteblatt.de

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