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Politik

Unabhängige Patientenberatung: Förderzeitraum wird verlängert, ab 2024 eine Stiftung

Montag, 10. Mai 2021

/UPD, Ausserhofer

Berlin – Auf den letzten Metern hat sich die Große Koalition offenbar doch noch auf eine Zukunft der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) geeinigt: So soll laut einem Änderungsantrag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, der Förderzeitraum der aktuellen Träger der UPD zunächst um zwölf Monate über Januar 2022 hinaus verlängert werden.

Zusätzlich soll dann ab dem 1. Januar 2024 eine privatrechtliche Stiftung der künftige UPD-Träger sein. Auf eine kontinuierliche Ausschreibung im Abstand von sieben Jahren, wie es bisher der Fall war, soll verzichtet wer­den. Der entsprechende Satz wird im Gesetz gestrichen.

Konkret heißt es in dem Antrag: „Im Hinblick auf eine zukünftige institutionelle Neuausrichtung wird die unabhängige Patientenberatung ab dem Jahr 2023 für 12 Monate von der UPD gGmbH, unter der Träger­schaft des Fördermittelnehmers der Jahre 2016 bis 2022, durchgeführt.“

Diese Regelung werde „in Hinblick auf eine zukünftige Neuausrichtung“ getroffen. „Einer möglichen ins­ti­tutionellen Neuausrichtung der UPD liegt ein tatsächlich, rechtlich und politisch komplexer Sachver­halt zu Grunde“, heißt es zur Begründung des Antrages. Dafür benötige es einen „sorgfältigen Planungs- und Erarbeitungsprozess“.

Um diesen zu gewährleisten, besonders in Bezug auf Trägerschaft, Finanzierung und Ausgestaltung der Stiftung ab 2024 ist die „zeitlich auf 12 Monate begrenzte Aufgabenübertragung für die Durchführung einer unabhängigen Patientenberatung an die UPD gGmbH als Übergangslösung notwendig“, heißt es weiter.

Die Zeit in den Monaten nach der Bundestagswahl soll dafür genutzt werden, „eine tragfähige Lösung unter Berücksichtigung der vorliegenden Gutachten und Empfehlungen des Bundesrechnungshofes für die UPD ab 2024 zu entwickeln.“

Auch wenn die konkrete Ausgestaltung der Stiftung in diesem Antrag noch fehlt, heißt es schon jetzt: „Im Ergebnis soll die unabhängige Patientenberatung, insbesondere im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Neutralität, im Rahmen einer Stiftungslösung fortgesetzt werden.“

Auf diese Vorschläge haben sich dem Vernehmen nach die beiden gesundheitspolitischen Sprecherinnen von Union und SPD, Karin Maag (CDU) und Sabine Dittmar (SPD), geeinigt. Noch ist der Änderungsan­trag, der mit dem Krebsregistergesetz verabschiedet werden soll, nicht endgültig zwischen den Koali­tions­fraktionen abgestimmt. Entsprechende Gespräche sollen heute fortgeführt und abgeschlossen werden.

In der Diskussion um die Zukunft der UPD hatte es in den vergangenen Monaten immer wieder neue Vorschläge gegeben, allerdings oft ohne Konzept: Für die SPD-Fraktion waren die Pläne aus der Union oft „ohne Vision“, wie es hieß. Weder wurde klar, was das Bundesgesundheitsministerium selbst wollte, noch welche eigenen Vorschlä­ge beispielsweise die Pateintenbeauftragte Claudia Schmidtke (CDU) hatte.

Ein Vorschlag von Erwin Rüd­del (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, den Patientenbeauf­tragten künftig vom Parlament wählen zu lassen und diesem dann die UPD zu unterstellen, fand kaum Gegenliebe im parlamentari­schen Raum.

Der gemeinsam mit Andras Storm, dem Chef der DAK Gesundheit, erarbeitete Vorschlag wurde allerdings auch nicht weiter inhaltlich ausgeführt. Ideen, beispielswiese auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) gemeinsam mit der UPD zu führen, gab es ebenfalls.

In mehreren Gutachten hatte der Bundesrechnungshof die bisherige Vergabepraxis gerügt. Grüne und Linke hatten sich in den bisherigen Diskussionen offen für eine Stiftungslösung gezeigt – wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung. Diese Debatte wird nach den Wahlen im Herbst fortgesetzt. © bee/aerzteblatt.de

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