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Vermischtes

Verordnungs­möglichkeit der Unterkiefer-Protrusions­schiene rückt näher

Freitag, 7. Mai 2021

/ansehnlich@web.de, stock.adobe.com

Berlin – Zahnärzte werden ihren Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe voraussichtlich ab dem dritten Quartal eine Unterkiefer-Protrusionsschiene verordnen können. Sobald die Abrechnungsziffern sowohl für die vertragsärztliche als auch die vertragszahnärztliche Versorgung vorliegen, kann es losgehen.

Die Basis dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinem aktuellen Beschluss geschaffen. Er sieht eine Änderung der Behandlungsrichtlinie vor und definiert die Aufgabenverteilung zwischen Ärzten, Zahnärzten und Zahntechnikern. Bereits im November hatte der G-BA die Unterkiefer-Protrusi­ons­schiene als neue Behandlungsmethode für gesetzlich Versicherte in den Leistungskatalog aufge­nommen.

Demnach kommt eine Verordnung in Frage, wenn die Überdrucktherapie mit einer Atemmaske nicht er­folg­reich eingesetzt werden konnte. Den Anstoß für die schlafmedizinische Empfehlung für eine Unter­kiefer-Protrusionsschiene geben dabei niedergelassene Ärzte. An diese Empfehlung schließt sich eine zahnärzt­liche Untersuchung an, um Kontraindikationen wie Kiefergelenksstörungen auszuschließen.

Liegen keine Kontraindikationen vor, kann der Zahnarzt für die Anfertigung der Schiene einen Abdruck von Ober- und Unterkiefer nehmen. Nach diesem Modell wird die Schiene von Zahntechnikern angefer­tigt.

Anschließende Aufgabe der Zahnärzte ist es, die Schiene auf den individuellen Protrusionsgrad ein­zu­stellen. Ob die Schiene bei der Behandlung der Atemaussetzer wirkt, kontrollieren wiederum die behan­deln­den Ärzte.

Die Patientenvertretung im G-BA freut sich über die Fortschritte. Es seien nun die notwendigen Vo­raus­setzungen für die Anfertigung einer passgenauen Schiene in der Zahnarztpraxis geschaffen worden, sagte Hartmut Rentmeister vom Bundesverband Gemeinnützige Selbsthilfe Schlafapnoe Deutschland. © hil/sb/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #648349
AnDix
am Samstag, 8. Mai 2021, 13:10

Überfällige Indikation für Patienten mit Schnarchapnoe

Manch ein Patient wird dann endlich zu einem gesunden Schlaf kommen, wenn er die Überdrucktherapie aus verschiedenen Gründen nicht tolerieren kann. Allerdings ist die Freude getrübt durch das Verhalten der GKV, nachdem die Effizienz der Unterkieferprotusionsschiene bereits seit Jahren solide durch Studien abgesichert ist.
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