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Politik

Lipödem: Betroffene beklagen schleppende Versorgung

Mittwoch, 12. Mai 2021

/ilyaska, stock.adobe.com

Berlin – Betroffenenverbände und die Lipödem Gesellschaft kritisieren die weitere schwierige Versor­gung von Frauen mit Lipödem. In einem vorgestern vorgestellten Positionspapier fordern sie die Ge­sund­­heitspolitik auf, betroffene Frauen in allen Stadien der Erkrankung nicht länger auf eine Versorgung warten zu lassen. Das Verfahren zur Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesaus­schuss (G-BA) wurde 2014 gestartet.

Sie kritisierten neben den Problemen beim Zugang zur Versorgung von Frauen in Stadium III besonders auch die Situation von Frauen mit einer Erkrankung im Stadium I und II. Der G-BA hatte im September 2019 beschlossen, dass die Liposuktion beim Lipödem ab Stadium III in bestimmten Fällen zur Regel­leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird.

Für Patientinnen in Stadium I und II gibt es seit Januar 2021 eine Erprobungsstudie, die noch bis Ende 2026 läuft. Danach soll über weitere Versorgungsmöglichkeiten zulasten der GKV entschieden werden.

Ursprünglich war ein Start der Studie Anfang 2020 geplant – allerdings, darauf weist der G-BA auf Nach­frage hin, verzögerte sich der Start durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das auf den gleichberechtigten Zugang zum Auswahlverfahren für GKV-versicherte Patientinnen hinwies.

Nach Auskunft des G-BA laufe derzeit das Einschlussverfahren der Frauen in die Studien, die zuvor ihr Interesse bekundet hatten. Die Studie wird federführend von der Uni Köln gemeinsam mit der Hautklinik des Klinikums Darmstadt durchgeführt.

Derzeit sei in der Praxis besonders die stationäre Versorgung von Patientinnen in Stadium III nicht im­mer gegeben, erklärte Tobias Hirsch von der Fachklinik Hornheide in Münster. Nach seinen Ausfüh­run­gen lehnten viele Krankenkassen die Kostenübernahme bei einer stationären Behandlung ab, da der G-BA-Beschluss eine ambulante Versorgung vorsehe.

Allerdings gebe es laut dem G-BA-Beschluss auch die Möglichkeit, die Liposuktion stationär durch­zu­führen. Dies müsse vor allem bei einigen Patientinnen Vorerkrankungen gewährleistet sein. Hier müsse es dann zusätzliche Anträge bei den Krankenkassen geben, die seinen Erfahrungen nach einem zunächst positiven Votum oftmals später wieder vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beanstandet werden.

Nach Berechnungen des Aktionsbündnisses gab es im Jahr 2020 im Rahmen der Übergangsregelung rund 900 Eingriffe, ambulant wie stationär. Da allerdings bei den Patientinnen jeweils mehrere Eingriffe notwendig sind, wird die Zahl der Frauen auf 300 geschätzt, die nach der Übergangsregelung versorgt wurden.

Auch die übrige Zahlenbasis an betroffenen Frauen ist unklar, was die bisherige Debatte um das Thema erschwerte. Wissenschaftler gehen von fünf bis zehn Prozent der Frauen in Deutschland aus, die wegen einer Lipödemerkrankung versorgt werden müssten. Das könnten etwa 2,5 Millionen Frauen sein.

Auch daher fordert das Aktionsbündnis von den Bundesministerien für Forschung und Gesundheit eine Prävalenzstudie, die Aussagen über die Erkrankung sowie die Einschränkungen im Alltag der Betroffe­nen enthält.

Die Kritik an langen Verfahren ist für den G-BA nicht neu – allerdings hatte es bereits anlässlich der Verfahrensdauer beim Lipödem 2018 erhebliche Diskussionen mit dem Bundesgesundheitsministerium gegeben.

Inzwischen wurde auch die Dauer für Verfahren bei der Methodenbewertung verkürzt. Vertre­ter der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses oder einer der Unparteiischen Mitglieder waren nicht bei der Veranstaltung des Aktionsbündnisses eingeladen.

Auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes erklärte die zuständige Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung Monika Lelgemann: „Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sämtliche Voraus­setzungen geschaffen, um Patientinnen mit einem manifestierten Lipödem im Stadium III die Lipo­suktion auf Kosten der gesetz­lichen Krankenkassen zugänglich zu machen.“

Jetzt liege der Ball bei den Krankenhäusern und Ärzten diese Leistungen auch reibungslos anzubieten und damit die Versorgung der betroffenen Frauen zu garantieren. Ärzte, die bei dem Aktionsbündnis engagiert sind, beklagten, dass vor allem die Honorierung für ambulante Eingriffe nicht ausreichten.

Auch betont Lelgemann, dass mit der Erprobungsstudie für die Stadien I und II, die der G-BA angestoßen habe, nun Neuland betreten werde: „Als weltweit erste Institution lässt der G-BA eine hochwertige ver­gleichende Studie zur Liposuktionsbehandlung auf Kosten der Versichertengemeinschaft durchfüh­ren. Hierbei geht es gleichermaßen um die Bewertung des Nutzens wie der Risiken der Operation für die Patientinnen“, so Lelgemann. © bee/aerzteblatt.de

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