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Ärzteschaft

Blutspende von Homosexuellen: Ärzte wehren sich gegen Vorwürfe

Montag, 17. Mai 2021

/picture alliance, Hauke-Christian Dittrich

Berlin – In der Debatte um Blutspenden von homosexuellen und bisexuellen Männern wehren sich Ärz­te­organisationen gegen Diskriminierungsvorwürfe. „Das Engagement für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung gehört zum grundlegenden ärztlichen Selbstverständnis“, erklärten die Bundesärzte­kammer sowie sieben medizinische Fachgesellschaften am Wochenende in Berlin.

Dennoch dürften die sachlichen Argumente nicht aus den Augen verloren werden. „Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Qualität und die Sicherheit von Blutprodukten in Deutschland und den Schutz der Empfänger vor der Übertragung schwerwiegender Infektionskrankheiten.“

Seit der Aidskrise in den 1980er-Jahren war es Männern, die Sex mit Männern haben, zunächst verboten, Blut zu spenden. Seit 2017 dürfen schwule, bisexuelle und transsexuelle Männer zwar wieder Blut spen­den, aber nur nach einer Wartefrist von zwölf Monaten seit dem letzten Sexualverkehr. Das Spendever­bot wird damit begründet, dass das Sexualverhalten der genannten Personen „ein Risiko für den Empfän­ger von Blutprodukten“ mit sich bringen könne.

In ihrer Erklärung wenden sich Bundesärztekammer und Fachgesellschaften gegen eine aus ihrer Sicht fehlgeleitete Debatte. Es sei „ein unglückliches Missverständnis“, wenn Regelungen, die durch ein be­stimmtes Verhalten und dadurch bedingte Infektionsrisiken entstanden seien, fälschlicherweise mit einem Verbot oder gar mit Diskriminierung verwechselt würden, heißt es. Die Zulassungskriterien zur Blutspende könnten und dürften nicht als Gradmesser für gesellschaftliche Akzeptanz oder Diskrimi­nie­rung herangezogen werden.

Bundesärztekammer, Fachgesellschaften und Blutspendedienste warnten zugleich vor einer politischen Einflussnahme auf diese Entscheidung. Allein wissenschaftliche Erkenntnisse dürften Grundlage von Richtlinien in der Medizin sein. Die im Transfusionsgesetz angelegte Aufgabenzuweisung bei der Richt­linienerstellung müsse deshalb erhalten bleiben.

Bestrebungen der Politik, die Richtlinienkompetenz von der Bundesärztekammer auf weisungsge­bunde­ne Bundesoberbehörden zu verlagern, seien entschieden abzulehnen.

Der CDU-Gesundheits­politiker Alexander Krauß begrüßte die Erklärung. Die Patientensicherheit dürfe keinesfalls der politischen Korrektheit geopfert werden, sagte er in Berlin: „Ich kann verstehen, dass sich Mediziner durch Teile der Politik unter Druck gesetzt fühlen, das passende Mainstreamergebnis zu lie­fern.“

Grüne, Linke und FDP fordern seit Jahren, dass die Bundesärztekammer lediglich tatsächliches Risiko­ver­halten statt vermeintliche „Risikogruppen“ berücksichtigen müsse. Auch aus der CSU kommen mittler­wei­le Stimmen, die Regelung zu verändern. © kna/aerzteblatt.de

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