Ärzteschaft
Psychotherapeuten lehnen geplante Eingriffe in Therapiehoheit ab
Montag, 17. Mai 2021
Berlin – Scharfe Kritik an mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) geplanten Änderungen im Bereich der Psychotherapie übt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Vorgesehen ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft, wie die psychotherapeutische Versorgung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ gestaltet werden kann. Die BPtK sieht darin drohende Eingriffe in die Therapiehoheit in der Psychotherapie mittels bürokratischer Vorschriften.
Sollte künftig in der Psychotherapie eine Versorgung nach groben Rastern treten, die festlegen, wie lange ein Patient je nach Erkrankung behandelt werden darf, so stelle dies das Ende qualitativ hochwertiger und am Individuum orientierter Versorgung dar, betonte heute Dietrich Munz, Präsident der BPtK.
„Das ist holzschnittartige Psychotherapie, oberflächlich und lückenhaft“, kritisierte Munz. Es sei zu befürchten, dass künftig mit einem rigiden Raster festlegt werde, wie schwer Patienten erkrankt sein müssten, um eine Behandlung zu erhalten und wie viele Therapiestunden ihnen zustehen würde.
Ob, wie intensiv und wie lange eine Behandlung erforderlich ist, müssten Psychotherapeuten aber nach sorgfältiger Diagnostik und unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlaufs gemeinsam mit ihren Patienten festlegen, so Munz.
Der BPtK-Präsident bewertete zudem das späte Einbringen der Änderungen kritisch. „Gesundheitspolitik gegen psychisch kranke Menschen in letzter Minute in ein Gesetz einzufügen, das bereits im Bundestag und Gesundheitsausschuss beraten wurde, zeugt außerdem von einem zweifelhaften Verständnis demokratischer Prozesse.“
Der Bundestag debattiert am 21. Mai 2021 abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“. © EB/aha/aerzteblatt.de

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