Politik
Bundesregierung bescheinigt sich Fortschritte in der Pflege
Mittwoch, 19. Mai 2021
Berlin – Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode des Bundestags hat die Bundesregierung eine positive Bilanz ihrer Politik im Bereich der Pflege gezogen. „Von den jüngsten Pflegereformen haben sowohl Pflegebedürftige wie auch Pflegekräfte stark profitiert“, heißt es im Siebten Pflegebericht, den das Bundeskabinett heute verabschiedete.
Zwischen 2016 bis 2019 seien sowohl die Leistungen in der Pflegeversicherung ausgeweitet als auch die Bezahlung der Pflegekräfte verbessert worden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte dazu, in den vergangenen Jahren seien wichtige Weichen gestellt worden, um Pflegebedürftigen und Pflegekräften gleichermaßen mehr Unterstützung zu geben. „Jetzt geht es darum, den Pflegeberuf langfristig attraktiv zu halten, ohne die Pflegebedürftigen dabei zu überlasten.“
Der Bericht verweist darauf, dass zwischen 2015 bis 2017 mit drei Pflegestärkungsgesetzen die bisher größte Reform der Pflegeversicherung durchgeführt worden sei. Im gleichen Zeitraum sei die Zahl der Menschen, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, um 50 Prozent auf rund vier Millionen angestiegen. Viele erhielten höhere Leistungen.
Auch Menschen, die kognitiv oder psychisch beeinträchtigt sind, bekämen nun Unterstützung. Zudem sei 2017 mit dem Pflegeberufegesetz der Grundstein für eine zukunftsfähige qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt worden.
2018 hatten Bundesregierung, Sozialverbände, Kirchen sowie Sozialpartner auch die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) ins Leben gerufen, um die Attraktivität des Pflegeberufs langfristig zu steigern.
Erste daraus folgende Maßnahmen waren ein Sofortprogramm mit zusätzlichen Stellen für die vollstationäre Pflege sowie Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf, eine Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung für Pflegekräfte sowie Verbesserungen der technischen und digitalen Ausstattung in Pflegeeinrichtungen. Zudem wurden die Pflegemindestlöhne in der Langzeitpflege erhöht und erstmals Mindestlöhne auch für Pflegefachkräfte vorgesehen. © kna/aerzteblatt.de

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