Ärzteschaft
Experten geben Tipps für die COVID-19-Impfung in der eigenen Praxis
Donnerstag, 20. Mai 2021
Köln – Seit Ostern impfen in Deutschland auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gegen COVID-19. Bei einem Impfsymposium des Deutschen Ärzteverlags gaben Experten Tipps für die praktische Umsetzung der COVID-19-Impfkampagne in der eigenen Praxis.
Einig waren sich die anwesenden Hausärzte unter anderem, dass es ratsam ist, die COVID-19-Impfungen außerhalb der regulären Sprechstunde zu organisieren.
Eine separate COVID-19-Sprechstunde schütze die Menschen, die zur Impfung kommen, vor dem möglichen Kontakt mit Infizierten in der Sprechstunde. Es erleichtere aber auch die Logistik der Zweitimpfung, für die Impfstoff zum richtigen Zeitpunkt bestellt werden müsse, sagte der Neuburger Hausarzt Fabian Holbe. Holbe verfügt bereits über mehrere Monate Erfahrung, da er bereits seit Anfang des Jahres im Rahmen eines Modellprojekts in seiner Praxis gegen COVID-19 impft.
Und auch der Martinsrieder Hausarzt Jörg Schelling bestätigte: „In der Sprechstunde zu impfen, würde ich den Kollegen, die erst jetzt einsteigen, nicht empfehlen.“ Er fügte hinzu, dass für einen reibungslosen Impfablauf in der Praxis die Schulung der MFAs von größter Bedeutung sei. „Man kann nicht einfach mal morgen anfangen, eine gute Vorarbeit ist notwendig.“
Damit nicht jeder Arzt bei null anfangen muss, riet Schelling dazu, sich die Abläufe bei einem Kollegen, der bereits gegen COVID-19 impft, doch einfach mal anzuschauen.
COVID-19-Sprechstunde erfordert gute Organisation
Holbe indes ergänzte seinen Rat zu einer gesonderten COVID-19-Sprechstunde um die Empfehlung, an einem Tag immer nur mit einem Impfstoff zu impfen. Die Anwendung mehrerer Vakzine in einer Impfsprechstunde berge unnötiges Fehlerpotenzial, sagte er.
Der starke Andrang von Menschen, die sich gegen COVID-19 impfen lassen wollen, ist von den zuständigen Mitarbeitern in der Praxis oft kaum noch zu bewältigen. Wie viele andere Mediziner auch hat Holbe deshalb auf seiner Praxiswebseite ein Onlinetool integriert, über das Patienten einen Termin vereinbaren und auch schon den gewünschten Impfstoff angeben können. „Zusätzlich sprechen wir aber natürlich unsere letzten Patienten der Prioritätsgruppe 2 auch persönlich an", so Holbe.
Die Frage nach den Nebenwirkungen
Eine der häufigsten Fragen, der sich impfende Ärzte gegenübersehen, ist die nach der Sicherheit der COVID-19-Impfungen. Fazit der Experten nach rund 40 Millionen verimpften Dosen: „Diese Impfstoffe sind sehr sicher“, wie der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cichutek darlegte, „sie sind aber nicht unbedingt gut verträglich.“
Es gilt somit, die Patienten darüber aufzuklären, dass innerhalb der ersten drei Tage nach der Impfung deutliche Impfreaktionen möglich sind. Diese können Patienten über die SAFE-Vac-App des PEI melden. „Die normalen Impfreaktionen sind etwas heftiger, etwas häufiger als wir das von der Grippeschutzimpfung kennen“, sagte Cichutek.
Was die schwerwiegenden Nebenwirkungen angehe, seien in sehr seltenen Fällen Thrombosen mit Thrombozytopenie (TTS) zu verzeichnen, insbesondere in Zusammenhang mit den beiden Vektorimpfstoffen. Der PEI-Präsident sprach außerdem mögliche anaphylaktische Reaktionen an, derentwegen sich die Impflinge nach der Impfung noch 15-30 Minuten unter ärztlicher Beobachtung aufhalten sollen.
Bei der Verimpfung der Vakzine von Biontech und Astrazeneca sind sich viele impfende Ärzte noch immer unsicher, ob sie nun eine 7. beziehungsweise 11. Dosis aus den Vials entnehmen und diese dann auch abrechnen dürfen. Zugelassen seien weiterhin tatsächlich nur 6 Dosen bei Biontech und 10 Dosen bei Astrazeneca, wie Sibylle Steiner, Dezernentin im Geschäftsbereich Ärztliche und Veranlasste Leistungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, klarstellte.
Dennoch ist die Entnahme und Abrechnung möglich: „Laut einer Verlautbarung des Bundesgesundheitsministeriums ist die Entnahme einer 7. bzw. 11. Dosis durchaus gesetzlich möglich“, so Steiner weiter. Man müsse nur darauf achten, dass es sich dabei um vollständige Dosen handelt. Und diese zusätzlichen Dosen seien dann auch abrechenbar.
Kritik an verkürztem Impfintervall beim Astrazeneca-Vakzin
Auf Kritik bei den anwesenden Experten stieß dagegen eine andere politische Entscheidung, nämlich eine Verkürzung des Abstands zwischen den COVID-19-Impfungen mit dem Vakzin von Astrazeneca auf 4 Wochen zu ermöglichen. Dies widerspricht unter anderem der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
„Ich denke, man ist gut beraten, bei solchen Entscheidungen der wissenschaftlichen Evidenz zu glauben“, sagte STIKO-Mitglied Sabine Wicker, und diese zeige, dass die Wirksamkeit des Impfstoffs mit einem 12-wöchigen Impfintervall besser sei.
Auch Hausarzt Schelling brach eine Lanze dafür, der wissenschaftlichen Evidenz mehr Bedeutung zuzumessen als „politischen Äußerungen“. Bei einem kürzeren Impfabstand sei die Schutzwirkung deutlich niedriger, deshalb sollte „erst nach 9 Wochen, idealerweise nach 12 Wochen“ zweitgeimpft werden.
Holbe zeigte sich frustriert von der „politisch aufgedrückten Entscheidung“, den Impfabstand auf 4 Wochen zu verkürzen: „Jetzt rufen alle Patienten mit Astrazeneca-Erstimpfung an und erwarten eine Vorverlegung ihres Termins für die Zweitimpfung, obwohl die wissenschaftliche Evidenz dagegenspricht.“
Nachweis des Genesenen-Status ist mitunter schwierig
Die Hoffnung auf eine vollständige Immunisierung bis zu den Sommerferien und die damit einhergehenden Vorteile treibt derzeit viele Deutsche um. Aber auch diejenigen, die eine Coronainfektion durchgemacht haben, sollen nach dem Willen der Regierung den Geimpften gleichgestellt werden. Dass das mitunter Probleme verursachen kann, berichtete Holbe: Sei der PCR-Test über die Praxis gelaufen, drucke er einfach den Laborbefund als Nachweis für einen positiven PCR-Test aus.
Doch bei denjenigen, die vom Gesundheitsamt getestet worden seien, ginge das mitunter nicht. „Die Gesundheitsämter haben dann oft die alten Daten nicht mehr“, so der Hausarzt weiter. „Für die Dokumentation einer COVID-19-Erkrankung brauchen wir schnell eine einheitliche Regelung.“
Die Messung des Antikörpertiters als Nachweis für eine SARS-CoV-2-Infektion in der Vergangenheit sei keine gangbare Lösung, betonte Schelling. Denn welche Titer welcher Antikörper mit einer Schutzwirkung korrelierten, dafür fehlten bislang schlicht die Daten.
Auffrischimpfung steht nicht unmittelbar bevor
Studien, die versuchen Korrelate für einen Schutz vor einer Infektion bzw. Erkrankung zu ermitteln, würden derzeit laufen, berichtete Cichutek. Erste Daten, die aus Versuchen mit Altweltaffen stammten, zeigten, dass die Antikörpertiter wohl gar nicht so hoch sein müssten, um einen Schutz zu vermitteln, ergänzte er.
Der Präsident des PEI geht deshalb auch davon aus, dass eine Auffrischimpfung (3. Impfdosis) nicht so schnell nötig sein wird: „Die ersten Daten, die wir bekommen, deuten auf gute neutralisierende Antikörper bis 8 Monate nach Impfung hin, das wird wohl eher eine saisonale Impfung werden.“
Ende der Priorisierung mit Vor- und Nachteilen
Die Aufhebung der Priorisierung bei den COVID-19-Impfungen ab Juni wurde von den anwesenden Experten als durchaus zweischneidiges Schwert beurteilt: Es bedeute für die Praxen mehr Flexibilität, lobte Schelling, „man muss kein schlechtes Gewissen mehr haben, wenn man für die 7. Dosis abends um halb neun noch schnell einen Jüngeren anruft, der rasch vorbeikommen kann.“
Dennoch, so der Martinsrieder Hausarzt, werde auch bei ihm in der Praxis „aus persönlicher Verantwortung heraus“ weiterhin priorisiert zur Impfung eingeladen.
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Holbe zeigte sich der Aufhebung gegenüber aufgeschlossen, da er die Priorisierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr als sinnvoll empfindet. „Die Priorisierungsgruppe 2 konnte ich noch gut mittragen.“, sagte er. Doch die Priorisierungsgruppe 3 ist seiner Meinung nach zu stark „verwässert“ durch die systemrelevanten Berufe, die aber im Alltag eine geringe Infektionsgefahr hätten.
STIKO-Mitglied Wicker erinnerte, dass die Coronaimpfverordnung nicht deckungsgleich mit der Empfehlung der STIKO sei. Unter anderem hatte die STIKO von der Aufhebung der Priorisierung abgeraten. „Es gibt in den Priorisierungsgruppen 1 bis 3 noch Menschen, die noch gar keine Impfung erhalten haben“, sagte sie. „Ich habe Sorge, dass bestimmte Patientenkollektive auf der Strecke bleiben, das ist für mich als Ärztin schwer zu vertreten.“
Offene Fragen bei der Einbindung der Betriebsärzte
Wicker ist Fachärztin für Arbeitsmedizin und Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes des Universitätsklinikums Frankfurt am Main. Künftig sollen neben den Privatärzten auch die Betriebsärzte in die Impfkampagne eingebunden werden.
Bei der Integration der Betriebsärzte sieht sie allerdings noch offene Punkte: Unter anderem sei noch unklar, wie die Impfstoffbestellung sowie die Meldung und Abrechnung der erfolgten Impfung ablaufen sollen. Grundsätzlich unterscheide sich das praktische Handling aber nicht von dem bei den Hausärzten, betonte sie.
Sollten Schwangere geimpft werden?
Eine wichtige Frage, die im Impfalltag oft auftritt, ist, ob man Schwangere impfen sollte. International ist die Empfehlungslage dahingehend durchaus uneinheitlich. Während in den USA die COVID-19-Impfung für Schwangere empfohlen wird, sind etwa in Frankreich Schwangere ab dem 2. Trimenon impfberechtigt, während in Deutschland von einer Impfung von Schwangeren bislang abgeraten wurde.
Diese Empfehlung der STIKO wurde mit der aktuellen, 5. Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlung allerdings etwas aufgeweicht. Darin heißt es nämlich, dass sich Schwangere bei Vorerkrankungen oder bei Lebensbedingungen mit erhöhtem Infektionsrisiko impfen lassen können.
„Schwangere, die geimpft werden wollen, müssten mit der Aktualisierung nun eine Impfung bekommen können“, sagte Wicker. „Ich als impfende Ärztin würde allerdings nicht im 1. Trimenon impfen.“
„Viele Kollegen haben Angst in der Schwangerschaft zu impfen“, sagte Hausarzt Schelling, der angab, dass er Schwangere bei Vorerkrankungen oder risikoerhöhenden Lebensbedingungen ab dem 2. Trimenon impfen würde.
„Keine falsche Sorge, trauen Sie sich das nach individueller Aufklärung“, lautete sein Appell an die impfenden Kollegen. © nec/aerzteblatt.de

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