Ärzteschaft
Psychotherapie nach groben Rastern: KBV lehnt Änderungsantrag ab
Freitag, 21. Mai 2021
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt die vom Gesetzgeber geplanten Änderungen bei der ambulanten Psychotherapie ab. In einem Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages fordert die Körperschaft, die Pläne fallen zu lassen und zunächst die Auswirkungen der vergangenen und aktuellen Strukturänderungen zu analysieren, bevor weitere Anpassungen vorgenommen werden.
„Die Entscheidung über eine psychotherapeutische Behandlung muss bei der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten liegen“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel.
Anlass für die Kritik ist ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), der ursprünglich heute beschlossen werden sollte. Danach soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Ende 2022 überprüfen, „wie die Versorgung von psychisch kranken Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden kann“.
„Das Vorhaben klingt stark danach, dass in die Therapiehoheit der Psychotherapeuten eingegriffen werden soll. Wir lehnen derartige Pläne ab“, sagte Kriedel. Psychotherapeutische Behandlungen würden bereits jetzt bedarfsgerecht und schweregradorientiert nach der Psychotherapierichtlinie entschieden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Länderkammern und Psychotherapeutische Verbände protestieren auch gegen die in letzter Minute eingebrachte Änderung in das GVWG. „Wenn künftig in der Psychotherapie eine Versorgung nach groben Rastern treten soll, die festlegen, wie lange ein Patient je nach Erkrankung behandelt werden darf, so stellt dies das Ende qualitativ hochwertiger und am Individuum orientierter Versorgung dar“, sagte Dietrich Munz, Präsident der BPtK.
Ob, wie intensiv und wie lange eine Behandlung erforderlich ist, legten Psychotherapeuten nach sorgfältiger Diagnostik und unter Berücksichtigung des bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlaufs gemeinsam mit ihren Patienten fest.
Der KBV zufolge müsse zunächst geprüft werden, wie sich vergangene und laufende Strukturanpassungen auf die Versorgung auswirkten. So ist der G-BA gerade sowieso dabei, Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf zu treffen.
Die Änderungspläne wurden kurzfristig in die Beratungen für das GVWG eingebracht, das heute im Bundestag beschlossen werden sollte. Nun stehen zunächst weitere Beratungen im Bundesgesundheitsausschuss an, bevor das Gesetz in zweiter und dritter Lesung voraussichtlich im Juni in den Bundestag geht. © PB/aerzteblatt.de

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