Ärzteschaft
Test zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors in EBM aufgenommen
Freitag, 21. Mai 2021
Berlin – Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D haben ab Juli Anspruch auf eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung. Sie können dann ihr Blut auf den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes testen lassen, um gezielt eine gegebenenfalls erforderliche Anti-D-Prophylaxe zu erhalten. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Bisher ist die Anti-D-Prophylaxe für alle Rhesus D-negativen Schwangeren vorgesehen. Die für den Test erforderliche fachgebundene genetische Beratung und die Laboruntersuchung werden zum 1. Juli als neue Gebührenordnungspositionen 01788 (Beratung) und 01869 (Laboruntersuchung) in den EBM aufgenommen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Test als neue Kassenleistung beschlossen. Der Beschluss gilt allerdings nur für Einlings-, nicht jedoch für Mehrlingsschwangerschaften.
Laut KBV wird für den Pränataltest eine Blutprobe der Schwangeren benötigt. Getestet werden darf frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche.
Da es sich um eine vorgeburtliche genetische Untersuchung handelt, gelten die ärztlichen Aufklärungs- und Beratungsverpflichtungen nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes. Die erforderliche Qualifikation ist die „fachgebundene genetische Beratung“. © hil/sb/aerzteblatt.de

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