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Politik

Wissenschafts­akademien für eng begrenzte Embryonen­forschung in Deutschland

Mittwoch, 26. Mai 2021

/dpa

Halle – Das strikte Verbot der Forschung an frühen Embryonen außerhalb des menschlichen Körpers sollte in Deutschland aus Sicht der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina fallen. Im Ein­klang mit internationalen Standards sollten Wissenschaftler hochrangige Forschungsziele verfolgen können, heißt es in einer heute veröffentlichten Stellungnahme der Leopoldina und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.

Genutzt werden sollten überzählige Embryonen, die im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen ent­standen sind, aber nicht mehr benötigt würden, so die Wissenschaftler. Ein eigens geschaffenes Gremi­um soll die jeweiligen Forschungsprojekte und ihre Ziele überprüfen.

Eine Bundesbehörde könnte demnach zusammen mit einer Ethikkommission über die Zulässigkeit der Vorhaben entscheiden. Ähnlich sei das für die Stammzellforschung geregelt, bei der das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Zentrale Ethikkommission für Stammzellenforschung zusammenarbeiten.

In der Stellungnahme wird betont, dass es nach internationaler wissenschaftlicher Auffassung eine Reihe wichtiger Fragen gebe, die wissenschaftlich nur mithilfe der Embryonenforschung bearbeitet werden könnten.

Dazu gehöre etwa die Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Arthrose, Herzinfarkt oder Schlag­anfall mithilfe von Stammzelllinien. Zudem gehe es auch um die Klärung der frühen Entwick­lungsbiologie des Menschen, die Verbesserung der Fortpflanzungsmedizin oder eine bessere Entwick­lung von Embryonen und Föten in der Schwangerschaft.

Die Embryonenforschung sorgt seit Jahrzehnten für intensive Debatten. Dabei spielen Forschungsinter­es­sen ebenso eine Rolle wie ethische und rechtliche Überlegungen. Die Kirchen etwa stellen das Grund­recht auf den Schutz des Lebens von Anfang an in den Vordergrund.

Derzeit erlaube das 1990 verabschiedete Embryonenschutzgesetz (ESchG) zwar die Erzeugung mensch­licher Embryonen in vitro zum Zweck der Fortpflanzung, heißt es in der Stellungnahme. Es verbiete aber jegliche Forschung an ihnen.

In Ländern wie etwa Israel, Dänemark, Schweden, Großbritannien, den USA und Japan dagegen sei die Forschung an frühen menschlichen Embryonen, die nicht mehr für die Fortpflanzung benötigt werden, in engen Grenzen erlaubt. An überzähligen Embryonen dürfe dort bis 14 Tage nach der Befruchtung ge­forscht werden. International werde sogar eine Ausweitung auf 28 Tage diskutiert.

Bislang könnten deutsche Wissenschaftler zu dieser Forschung wenig beitragen, heißt es in der Stellung­nahme weiter. „Dreißig Jahre nach Inkrafttreten des ESchG ist es nach Auffassung der Akade­mien an der Zeit, den rechtlich zulässigen und ethisch vertretbaren Umgang mit frühen menschlichen Embryonen neu zu bewerten.“

Die Entscheidung darüber, ob überzählige Embryonen für die Forschung zur Verfügung gestellt werden, sollte aus Sicht der Wissenschaftsakademien bei dem Paar liegen, von dem sie stammen. Wenn die Fa­milienplanung dieser Paare etwa abgeschlossen ist, könnten die übrigen Embryonen bislang nur ver­worfen oder für andere Paare gespendet werden. In der Embryonenforschung geht es den Angaben zu­folge um 0,1 bis 0,2 Millimeter große Zellkugeln.

Den Angaben zufolge sind in Deutschland zwischen 1997 und 2018 mehr als 319.000 Kinder nach einer In-vitro-Fertilisation (IVF) geboren worden. Bei dem Verfahren werden der Frau nach einer Hormongabe Eizellen entnommen und mit dem Samen des Mannes zusammengebracht. Zum Teil entstehen mehr Embryonen als der Frau übertragen werden. © dpa/aerzteblatt.de

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