Politik
Digitalisierung, Infektionsschutz, mehr Teilhabe: Reformen von Bundesrat gebilligt
Freitag, 28. Mai 2021
Berlin – Wer einen Impfpass fälscht oder ein solches Dokument benutzt, macht sich künftig strafbar. Das ist im neuen Infektionsschutzgesetz festgelegt, das der Bundesrat heute gebilligt hat. Es sieht für die wissentlich falsche Dokumentation einer Impfung bis zu zwei Jahren Haft vor, für die Nutzung eines entsprechenden Ausweises bis zu ein Jahr Haft.
In dem Gesetz ist außerdem geregelt, dass für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren in Bus und Bahn künftig die einfachen OP-Masken reichen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt.
Die Große Koalition hatte sich zu dieser Regelung entschieden, weil die grundsätzlich als sicherer geltenden FFP2-Masken bei Kindern oft nicht passen und deshalb auch nicht richtig getragen werden können. Deshalb sei es besser und ausreichend, einen gut sitzenden medizinischen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Es bleibt aber bei der Pflicht zum Tragen einer Maske für Kinder ab sechs.
In dem neuen Infektionsschutzgesetz wird zudem geregelt, dass Flugpassagiere bei der Einreise nach Deutschland – etwa per Test – darlegen müssen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Gerade während Flugreisen kämen Reisende mit Menschen aus der ganzen Welt in Kontakt, hieß es zur Begründung. Sie träfen im Flughafengebäude und in teils auch beengten, schlecht belüfteten Räumlichkeiten aufeinander – und seien daher einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt.
Zudem regelt die Gesetzesreform, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im digitalen Impfpass vornehmen können. Dies soll insbesondere beim digitalen Impfausweise angewandt werden.
Außerdem sind künftig die Hochschulen von der Pflicht zum Wechselunterricht bei bestimmten Inzidenzen befreit. Die Beschränkung auf Wechselunterricht ziele in erster Linie auf Schulen und sei nicht ohne weiteres auf die Abläufe in Hochschulen übertragbar, heißt es dazu in der Vorlage.
Geregelt sind zudem Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. So werden die praktischen Ausbildungsabschnitte von den Ländern auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht.
Ausnahmen von Schutzvorkehrungen schafft das Gesetz auch für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für Piloten und andere Crewmitglieder.
Zudem erhält mit dem neuen Gesetz der Gesundheitsfonds mehr Zuweisungen aus Bundesmitteln, um die gestiegenen Kosten durch die Coronakrise aufzufangen. Ziel ist es, die Krankenversicherungen – und damit die Beitragszahler – zu entlasten.
Grünes Licht gab die Länderkammer heute auch für mehr Digitalisierung in Gesundheit und Pflege. So sollen digitale Angebote in der Pflege, bei elektronischen Rezepten und Videosprechstunden Verbesserungen für Patienten und Pflegebedürftige bringen.
Etwa sollen Apps Pflegebedürftigen helfen können, ihren Alltag besser zu bewältigen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, mit denen der Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings stabilisiert werden soll. Konkret sollen so etwa Stürze vermieden und Menschen mit Demenz durch Gedächtnisspiele gefordert werden.
Erleichtert werden soll außerdem, Videosprechstunden zu nutzen. Termine dafür sollen künftig auch über die bundesweite Servicenummer 116117 der Vertragsärzte vermittelt werden. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll künftig telemedizinische Leistungen anbieten, ebenso Hebammen und Heilmittelerbringer wie Logopäden oder Physiotherapeuten.
Elektronische Verordnungen sollen außer für Arzneimittel unter anderem auch für Angebote wie Physiotherapie oder Hilfsmittel angeboten werden. Seit Jahresbeginn können Versicherte Gesundheitsdaten wie Arztbefunde und Röntgenbilder in elektronischen Patientenakten (ePA) speichern und abrufen – auf einer freiwilligen App von der Krankenkasse für Smartphones. Die ePA sollen schrittweise mehr Funktionen erhalten.
Der Bundesrat beschloss darüber hinaus das Teilhabestärkungsgesetz, mit dem die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen im Alltag und im Arbeitsleben verbessert werden sollen. Dadurch haben Jobcenter und Arbeitsagenturen in Zukunft mehr Möglichkeiten zur Förderung von Menschen in Rehabilitationsmaßnahmen. Sie sollen genauso unterstützt werden wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Menschen, die schon in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, sollen zusätzlich gefördert werden.
Außerdem sollen Assistenzhunde künftig öffentliche Einrichtungen betreten dürfen, auch wenn Hunde dort sonst verboten sind. Das Gesetz soll überwiegend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, einige Regelungen aber schon vorher. Daneben forderte der Bundesrat noch weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Dazu gehören die Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten neuer Leistungen sowie eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte. © dpa/afp/kna/aerzteblatt.de

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