Vermischtes
Strukturprüfungen: Krankenhäuser fordern Verlängerung der Abgabefrist
Freitag, 4. Juni 2021
Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) haben eine Verlängerung der Frist gefordert, in der die Krankenhäuser ihre Unterlagen im Rahmen die Strukturprüfungsrichtlinie abgeben können.
Derzeit sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni die erforderlichen Dokumente an die Medizinischen Dienste (MD) zu übermitteln, um bestimmte Eingriffe weiterhin abrechnen zu können.
Die Strukturprüfung war mit dem Ende 2019 verabschiedeten MDK-Reformgesetz eingeführt worden. Ziel der Regelung war es, die Krankenhäuser von Abrechnungsstreitigkeiten mit den Medizinischen Diensten zu entlasten. Statt Dokumente in Einzelfallprüfungen vorzulegen, sollen die Krankenhäuser nun einmal innerhalb von zwei Jahren nachweisen, dass sie bestimmte Strukturmerkmale erfüllen.
„Fast unüberwindbare Probleme“
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hat im Februar dieses Jahres seine Strukturprüfungsrichtlinie erlassen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 20. Mai genehmigt hat.
Die Richtlinie enthält Vorgaben für 53 OPS-Codes: von der teilstationären Augenuntersuchung bei Kindern und Jugendlichen mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit über die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung bis zur teilstationären pädiatrischen Behandlung. Ohne ein Gutachten des MD, dass die geforderten Strukturmerkmale eingehalten werden, können die Krankenhäuser die Leistungen nicht mehr abrechnen.
„Die Strukturprüfungen sollten die Krankenhäuser von Einzelprüfungen entlasten. Die Kurzfristigkeit und schiere Masse der mit der Richtlinie angeforderten Unterlagen stellen die Kliniken nun aber vor fast unüberwindbare Probleme“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß.
„Wir appellieren daher an den Gesundheitsminister, wenigstens die Abgabefrist zu verlängern und die bürokratischen Anforderungen auf ein sinnvolles Maß zu reduzieren. Die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten haben mit dem Abklingen einer nie dagewesenen Belastung gerade die Aussicht, ein wenig zur Normalität zurückzukehren. Auch viele in der Pandemie ausgefallene Patientenbehandlungen müssen nachgeholt werden. Sie nun in dieser Phase vor eine neue Höchstbelastung zu stellen, ist nicht akzeptabel.“
Hälfte der Krankenhäuser kann Frist nicht einhalten
Eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) unter 279 Krankenhäusern ergab, dass weniger als die Hälfte dieser Häuser aufgrund des Bürokratieaufwands in der Lage sein werde, fristgerecht die für die OPS-Strukturprüfungen vorgesehenen Unterlagen bereitzustellen.
Vor allem die Krankenhäuser würden demnach vor Problemen stehen, die viele OPS-Codes abrechnen. Große Krankenhäuser wie Universitätskliniken seien damit besonders betroffen, erklären DKG und VUD. Die Hälfte der Häuser, die 21 und mehr der zu prüfenden OPS-Codes abrechnen, habe angegeben, die Fristen sicher nicht einhalten zu können. Nur jede fünfte große Klinik werde die Unterlagen fristgemäß vorlegen können.
Folgen für die Patientenversorgung
„OPS-Strukturcodes spielen wirtschaftlich für Universitätsklinika mit ihrem besonderen Versorgungsangebot in der Maximalversorgung eine wichtige Rolle“, erklärte VUD-Generalsekretär Jens Bussmann. „Mit ihnen geht ein Erlösvolumen von jährlich fast 350 Millionen Euro für die Universitätsklinika einher. Wir brauchen daher dringend in einem ersten Schritt eine Anpassung der bisherigen Fristen.“
DKG und VUD wiesen darauf hin, dass das Ausfallen der betroffenen Leistungen nicht nur für die Krankenhäuser, sondern auch für die Patienten dramatische Folgen haben könne, wenn die Krankenhäuser die jeweiligen Leistungen nicht mehr erbringen könnten. © fos/aerzteblatt.de

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