Politik
Kritik an geplanter Anpassung der MGV-Bereinigung
Donnerstag, 10. Juni 2021
Berlin – Scharfe Kritik an den geplanten Anpassungen der Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung übt der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sollen die Bereinigungsmechanismen, welche aufgrund von im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthaltenen Ausbudgetierungen greifen, abgeändert werden.
So soll laut dem entsprechenden Änderungsantrag zum GVWG gewährleistet werden, „dass die nicht geplante Unterbereinigung auf das im TSVG vorgesehene Niveau abgesenkt wird.“ Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werde so insgesamt um etwa zwei Milliarden Euro entlastet – bei den vertragsärztlichen Leistungserbringern verblieben rund 500 Millionen Euro an Mehrhonorar durch die Einführung des TSVG.
Hintergrund ist eine Regelung aus dem TSVG von 2019, wonach bestimmte Leistungen, welche hauptsächlich aus den Terminservicestellen (TSS) entstehen, gesondert vergütet werden sollten. Damit wollte die Bundesregierung unter anderem offene Sprechstunden sowie die Terminvergabe durch die TSS fördern.
Seit dem 1. September sind diese Leistungen nicht mehr Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), sondern fließen extrabudgetär an die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. In diesem Zusammenhang sollte eine Bereinigung der MGV um die Leistungsbestandteile erfolgen, welche zuvor schon Teil ebendieser waren – Krankenkassenverbände hatten darauf verwiesen, dass es hierbei aufgrund verschiedener Faktoren zu einer Unterschätzung der zu bereinigenden Summen gekommen sein könnte.
Vorgesehen ist nun unter anderem, den bereits geplanten Korrekturzeitraum auf mindestens vier Quartale auszudehnen sowie den Beginn des Korrekturzeitraums auf den 1. Juli 2021 zu legen, um „sonst nicht mehr korrigierbare Finanzeffekte zu vermeiden“. Das Verfahren soll auf Fälle von Neupatienten und offene Sprechstunden begrenzt werden.
Der SpiFa weist darauf hin, dass bedingt durch die Coronapandemie nach Beendigung der epidemischen Lage mit erheblichen Nachholeffekten in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zu rechnen sei. „Von der Entstehung eines Bereinigungszeitraums, der einem erwartbaren Niveau vor der Coronapandemie entsprochen hätte, zu sprechen, wie es die Gesetzesbegründung vorsieht, kann man unseres Erachtens keinesfalls sprechen“, betonte ein SpiFa-Sprecher gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Mit dem GVWG würden „bewusst auf Druck der gesetzlichen Krankenkassen und des Bundesministeriums für Gesundheit am Ende der Legislatur Regelungen und Maßnahmen durchgedrückt“, um erreichte Versorgungsverbesserungen – wie beispielsweise die bessere Vergütung von mehr ärztlichen Leistungen – wieder rückgängig zu machen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nehme damit die ersten Schritte zur Ausbudgetierung ambulanter ärztlicher Leistungen in Richtung einer Einzelleistungsvergütung wieder zurück, weil der Preis dafür aus der MGV gezahlt werde, kritisierte Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verwies gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt auf ihre Stellungnahme zum GVWG. Darin hält die KBV fest, dass eine Festlegung der Notwendigkeit der Korrektur und des entsprechenden Korrekturverfahrens auf Bundesebene nicht zielgenau sei und nicht alle regionalen Spezifitäten abbilden könne. Zudem lägen der Bundesebene hierfür nicht die erforderlichen Daten vor.
Vor diesem Hintergrund sollen die Gesamtvertragspartner auf Landesebene prüfen, ob eine Korrektur im jeweiligen KV‐Bezirk notwendig ist und in diesem Fall mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2021 ein entsprechendes Korrekturverfahren vereinbaren. Genauso wie eine Doppelfinanzierung auszuschließen ist, dürfe es auch keine Doppelbereinigung geben.
Das GVWG soll morgen abschließend im Bundestag beraten werden – eine Vielzahl von geplanten Anpassungen, darunter die der MGV-Bereinigung, wurden per Änderungsantrag in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. © aha/aerzteblatt.de

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.