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Notfallversorgung: KBV lehnt Übertragung des Sicherstellungs­auftrages an Länder ab

Mittwoch, 9. Juni 2021

/dpa

Berlin – Eine Übertragung des Sicherstellungsauftrages für die Notfallversorgung an die Länder lehnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute im Rahmen einer Anhörung des Ausschusses für Gesundheit ab. Dem Gesundheitsausschuss lagen Anträge der FDP-Fraktion mit dem Titel „Notfallversorgung neu denken – Jede Minute zählt“ (19/16037) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Im Notfall gut versorgt – Patientengerechte Reform der Notfallversorgung“ (19/5909) vor.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, warnte ausdrücklich davor, den Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung auf die Länder zu übertragen. Dies werde die bestehenden Defizite nicht beheben. Sinnvolle Lösungsansätze bestünden in verstärkter Vernetzung und Kooperation sowie der Nutzung digitaler Instrumente.

„Da die Kassenärztlichen Vereinigungen Personenkörperschaften sind, ist jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt durch den Sicherstellungsauftrag zur Notfallversorgung verpflichtet. Diese Pflicht entfällt, wenn dieser Teil des Sicherstellungsauftrages an die Länder geht“, betonte Hofmeister bereits im Vorfeld der Anhörung.

Dann sei es die Aufgabe der Länder, die Versorgung der gesetzlich Versicherten außerhalb der Sprechzeiten sicherzustellen, entsprechende Verträge mit den Krankenkassen abzuschließen und die notwendigen Ärztinnen und Ärzte zu rekrutieren. „Daher sollte eine Reform der Notfallversorgung an die bewährten Versorgungsstrukturen anknüpfen“, so Hofmeister.

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), bezeichnete automatisierte Ersteinschätzungsverfahren als „unangebracht“ – solche Instrumente dürften nur unterstützend eingesetzt werden. Da die aktuelle Situation der Notfallversorgung häufig durch „nicht passgenaue“ Inanspruchnahme gekennzeichnet sei, stelle sich eine Neuorganisation dieses Versorgungsbereiches aus seiner Sicht als folgerichtig dar. Wichtig sei es, Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen klar zu regeln.

Die Notfallversorgung muss nach Ansicht der FDP-Fraktion reformiert werden, da in Deutschland mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Notaufnahmen in Kliniken und dem Rettungsdienst gleich drei Versorgungsbereiche an der Notfallversorgung beteiligt seien, für die jedoch unterschiedliche gesetzgeberische Zuständigkeiten und rechtliche Vorgaben gälten.

Die FDP fordert über festgelegte Telefonnummern ständig erreichbare Integrierte Notfallleitstellen (INL), die eine Lotsenfunktion übernehmen sollen. Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen als jederzeit zugängliche Einrichtungen der medizinischen Notfallversorgung geschaffen werden. Zudem will die FDP ein bundesweit verbindliches Heilberufegesetz schaffen, das eigenständige Befugnisse der Notfallsanitäter, Pflegekräfte und anderer Gesundheitsfachberufe festlegt. Auch soll der Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich in der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt werden.

Auch die Grünen wollen mit ihrem Antrag die Notfallversorgung reformieren. Ziel der Reform müsse es sein, den Patienten eine sinnvolle und hochwertige medizinische Hilfe zu ermöglichen. Dazu müsse die Notfallversorgung über die bestehenden ambulanten und stationären Sektoren hinweg koordiniert werden.

Konkret fordern die Abgeordneten, Notfallpraxen zur Versorgung ambulanter Notfälle an bestimmten Krankenhausstandorten vorzuschreiben. Der Sicherstellungsauftrag für eine integrierte Notfallversorgung sollte auf die Länder übertragen werden. © aha/aerzteblatt.de

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