NewsPolitikSpahn will Digitalisierungs­tempo nicht von Zögerern bestimmen lassen
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Spahn will Digitalisierungs­tempo nicht von Zögerern bestimmen lassen

Freitag, 18. Juni 2021

/stockpics, stock.adobe.com

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will bei der Digitalisierung des Gesundheitswe­sens „möglichst viele mitnehmen“ . Das Tempo dürfe aber nicht von denjenigen bestimmt werden, die nicht voran­gingen. Das hat er gestern auf einem vom Sachverständigenrat Gesundheit organisierten Symposium betont, das sich mit dem Gutachten des Rates zum Thema „Digitalisierung für Gesundheit“ befasst hat.

Die Telematikinfrastruktur (TI) stehe als Grundlage für die weitere Digitalisierung des Gesundheitswe­sens bereit, auf dieser Basis könne man nun eine „Anwendungsdebatte“ führen, so der Minister. In Deutsch­land gebe es zwar durchaus eine Vielzahl von gelungenen digitalen Ansätzen, so Spahn. Es mangele aber an Vernetzung.

Diese Grundvoraussetzung für bessere Versorgung sei aber man mit der TI angegangen. Erste nutzenstif­tende Anwendungen seien bereits implementiert beziehungsweise befän­den sich, wie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder auch das elektronische Rezept (E-Rezept), kurz vor dem flächen­deckenden Start.

Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), wies darauf hin, dass aus Sicht der niedergelassenen Ärzte der „Prüfstein“ der weiteren Digitalisierungs­strategie stets der erzielte Versorgungsnutzen sei.

Neben den spezifischen Anwendungen erlaube die TI-Struktur zudem die sichere Kommunikation der Gesundheitsberufe untereinander – perspektivisch sei deshalb die TI-Anbindung aller im Gesundheits­wesen Tätigen vorgesehen. Grundsätzlich habe er den Eindruck, so Spahn, dass die Coronapandemie be­züglich der Digitalisierung zu mehr Mut zu Veränderungen geführt habe.

Die Sinnhaftigkeit digitaler Ansätze sei zunehmend ins gesamtgesellschaftliche Bewusstsein vorgedrun­gen. Für die weitere Entwick­lung in Richtung eines digitalisierten Gesundheitssystems nehme die Politik „gute Tipps mit Tiefgang“ gerne auf.

So sei das vom SVR Gesundheit vorgeschlagene Gesundheitsdatennutzungsgesetz „eine Überlegung wert“. Wolle man das Potenzial der Digitaliserung voll zum Nutzen der Patienten ausschöpfen, so müsse man durch entsprechende Rahmenbedingungen Konzepte einer gelungenen Verbindung von Daten­schutz, Datensicherheit und Datennutzung ermöglichen.

Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrates, hatte zuvor dafür plädiert, Impulse des SVR in Richtung eines solchen Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode aufzugreifen. Die Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen für eine patientendienliche Datennutzung sei dringend erforderlich – derzeit „schmarotze“ Deutschland insbesondere beim Zugriff auf Forschungsdaten bei anderen Ländern.

Aus Sicht des Rates müsse der „Datenschutz alter Schule“ neu gedacht werden, so Gerlach. Auch der Ethik­rat habe bereits darauf hingewiesen, dass das Konzept der Datensparsamkeit in Zeiten von Big-Data und künstlicher Intelligenz und den sich daraus für die medizinische Forschung ergebenen Chancen überholt sei.

Natürlich, betonte Gerlach zugleich, müsse man aber für bestmögliche Datensicherheit sorgen. Etwaige Restrisiken blieben zwar bestehen, es würden jedoch für das Patientenwohl auch Risiken durch unter­lassene Datennutzung existieren.

Ob der derzeitige Umgang mit medizinischen Daten in Deutschland den Patienten dient, hinterfragte auch Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Aus ihrer Sicht sei hier „mehr mög­lich“ – dies zeigten Beispiele aus anderen EU-Ländern, in denen ebenfalls die Datenschutzgrundver­ord­nung gilt.

Bezüglich der vom Sachverständigenrat vorschlagenen Opt-out-Regelung zur ePA – Patienten müssten aktiv der Einrichtung widersprechen, statt wie derzeit einwilligen – äußerte sich Pfeiffer skeptisch. Prin­zipiell sei dies zwar denkbar, allerdings könne eine Abänderung des Einwilligungsverfahrens mög­lich­erweise das Meinungsbild der Bürger negativ beeinflussen.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, bezeichnete die vom SVR angestoßene Diskussion um eine mögliche Opt-out-ePA als durchaus sinnvoll. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des hiervon berührten Themas Datenschutz sei aber ein breiter Konsens für ein solches Modell erforderlich. © aha/aerzteblatt.de

LNS
VG WortLNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER