Politik
Spahn will Digitalisierungstempo nicht von Zögerern bestimmen lassen
Freitag, 18. Juni 2021
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens „möglichst viele mitnehmen“ . Das Tempo dürfe aber nicht von denjenigen bestimmt werden, die nicht vorangingen. Das hat er gestern auf einem vom Sachverständigenrat Gesundheit organisierten Symposium betont, das sich mit dem Gutachten des Rates zum Thema „Digitalisierung für Gesundheit“ befasst hat.
Die Telematikinfrastruktur (TI) stehe als Grundlage für die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens bereit, auf dieser Basis könne man nun eine „Anwendungsdebatte“ führen, so der Minister. In Deutschland gebe es zwar durchaus eine Vielzahl von gelungenen digitalen Ansätzen, so Spahn. Es mangele aber an Vernetzung.
Diese Grundvoraussetzung für bessere Versorgung sei aber man mit der TI angegangen. Erste nutzenstiftende Anwendungen seien bereits implementiert beziehungsweise befänden sich, wie beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA) oder auch das elektronische Rezept (E-Rezept), kurz vor dem flächendeckenden Start.
Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), wies darauf hin, dass aus Sicht der niedergelassenen Ärzte der „Prüfstein“ der weiteren Digitalisierungsstrategie stets der erzielte Versorgungsnutzen sei.
Neben den spezifischen Anwendungen erlaube die TI-Struktur zudem die sichere Kommunikation der Gesundheitsberufe untereinander – perspektivisch sei deshalb die TI-Anbindung aller im Gesundheitswesen Tätigen vorgesehen. Grundsätzlich habe er den Eindruck, so Spahn, dass die Coronapandemie bezüglich der Digitalisierung zu mehr Mut zu Veränderungen geführt habe.
Die Sinnhaftigkeit digitaler Ansätze sei zunehmend ins gesamtgesellschaftliche Bewusstsein vorgedrungen. Für die weitere Entwicklung in Richtung eines digitalisierten Gesundheitssystems nehme die Politik „gute Tipps mit Tiefgang“ gerne auf.
So sei das vom SVR Gesundheit vorgeschlagene Gesundheitsdatennutzungsgesetz „eine Überlegung wert“. Wolle man das Potenzial der Digitaliserung voll zum Nutzen der Patienten ausschöpfen, so müsse man durch entsprechende Rahmenbedingungen Konzepte einer gelungenen Verbindung von Datenschutz, Datensicherheit und Datennutzung ermöglichen.
Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrates, hatte zuvor dafür plädiert, Impulse des SVR in Richtung eines solchen Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode aufzugreifen. Die Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen für eine patientendienliche Datennutzung sei dringend erforderlich – derzeit „schmarotze“ Deutschland insbesondere beim Zugriff auf Forschungsdaten bei anderen Ländern.
Aus Sicht des Rates müsse der „Datenschutz alter Schule“ neu gedacht werden, so Gerlach. Auch der Ethikrat habe bereits darauf hingewiesen, dass das Konzept der Datensparsamkeit in Zeiten von Big-Data und künstlicher Intelligenz und den sich daraus für die medizinische Forschung ergebenen Chancen überholt sei.
Natürlich, betonte Gerlach zugleich, müsse man aber für bestmögliche Datensicherheit sorgen. Etwaige Restrisiken blieben zwar bestehen, es würden jedoch für das Patientenwohl auch Risiken durch unterlassene Datennutzung existieren.
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- Digitalisierung: Neues Denken gefordert
- Interview mit Professor Dr. med. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrates (SVR): „Wir fordern einen modernen und zeitgemäßen Datenschutz“
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Ob der derzeitige Umgang mit medizinischen Daten in Deutschland den Patienten dient, hinterfragte auch Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Aus ihrer Sicht sei hier „mehr möglich“ – dies zeigten Beispiele aus anderen EU-Ländern, in denen ebenfalls die Datenschutzgrundverordnung gilt.
Bezüglich der vom Sachverständigenrat vorschlagenen Opt-out-Regelung zur ePA – Patienten müssten aktiv der Einrichtung widersprechen, statt wie derzeit einwilligen – äußerte sich Pfeiffer skeptisch. Prinzipiell sei dies zwar denkbar, allerdings könne eine Abänderung des Einwilligungsverfahrens möglicherweise das Meinungsbild der Bürger negativ beeinflussen.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, bezeichnete die vom SVR angestoßene Diskussion um eine mögliche Opt-out-ePA als durchaus sinnvoll. Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des hiervon berührten Themas Datenschutz sei aber ein breiter Konsens für ein solches Modell erforderlich. © aha/aerzteblatt.de

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