Politik
Fachgremium schlägt Lockerung bei Blutspenden für Homosexuelle vor
Mittwoch, 23. Juni 2021
Berlin – Die bestehenden Blutspendevorgaben für Homosexuelle könnten gelockert werden. Auf einen möglichen Weg haben sich jetzt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Robert-Koch-Institut (RKI), der Arbeitskreis Blut (AK Blut) sowie ein Beirat der Bundesärztekammer (BÄK) nach gemeinsamen Beratungen verständigt.
Das geht aus einem Brief von BÄK-Präsident Klaus Reinhardt an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervor. Das Schreiben liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Der Vorstand der BÄK will sich in Kürze mit den Vorschlägen des Fachgremiums befassen. Im September könnte Einvernehmen über eine mögliche Änderung der Richtlinie hergestellt werden, schreibt Reinhardt an Spahn.
PEI, RKI, AK Blut und der Ständige Arbeitskreis Richtlinien Hämotherapie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer schlagen konkret vor, dass alle Menschen Blut spenden dürfen sollen, die seit mindestens vier Monaten ausschließlich in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft sexuell aktiv sind. Damit gemeint sind Paare gleich welchen Geschlechts.
Bei Sexualverkehr ausschließlich innerhalb einer auf Dauer angelegten Paarbeziehung könne per se von keinem erhöhten Risiko für durch Blut übertragbare Infektionskrankheiten ausgegangen werden, heißt es. Ein erhöhtes Risiko ergibt sich demnach erst aus einem zeitlich aktuellen Sexualkontakt mit Personen mit einem Verhalten, das ein hohes Risiko für durch Blut übertragbare Infektionskrankheiten birgt.
Das Gremium betont dem Schreiben zufolge, dass nach Beendigung des Risikoverhaltens eine Zulassung zur Spende mit einer entsprechenden Latenz möglich wäre. Spätestens nach vier Monaten könnten Infektionen mit HBV, HCV oder HIV sicher ausgeschlossen werden.
Eine Zulassung zur Spende vier Monate nach Beendigung des sexuellen Risikoverhaltens führe somit „nicht zu einer Erhöhung des Risikos“ für die Empfänger von Blut und Blutprodukten, schlussfolgert die gemeinsame Arbeitsgruppe.
Seit der Aids-Krise in den 1980er-Jahren war es Männern, die Sex mit Männern haben, zunächst verboten, Blut zu spenden. Seit 2017 dürfen schwule, bisexuelle und transsexuelle Männer zwar wieder Blut spenden, aber nur nach einer Wartefrist von zwölf Monaten seit dem letzten Sexualverkehr.
Das Spendeverbot wird bislang damit begründet, dass das Sexualverhalten der genannten Personen „ein Risiko für den Empfänger von Blutprodukten“ mit sich bringen könne. Über das Verbot hatte es zuletzt heftige Debatten auch im Bundestag gegeben. © may/kna/aerzteblatt.de

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