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S3-Leitlinien zu Leberkrebs aktualisiert und um biliäre Tumore erweitert

Mittwoch, 23. Juni 2021

/SciePro, stock.adobe.com

Berlin – In Deutschland sind ab sofort Leitlinienempfehlungen auf S3-Niveau zu biliären Karzinomen verfügbar, zu denen das Gallenblasenkarzinom und Tumoren der Gallenwege zählen. Leitlinienautoren haben dazu unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) die S3-Leitlinie zum hepatozellulären Karzinom aktualisiert und erwei­tert. Die Arbeit erfolgte im Rahmen des „Leitlinienprogramms Onkologie“.

„Biliäre Karzinome können molekulare Veränderungen aufweisen, die Angriffspunkte für neue gezielte Therapeutika darstellen“, erläuterte Nisar Malek, Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen, einer der Koordinatoren der S3-Leitlinie.

Art und Häufigkeit der Veränderungen würden sich aber erheblich zwischen den verschiedenen Typen unter­scheiden. Umso wichtiger sei eine histologische, immunhistologische und gegebenenfalls auch moleku­larpathologische Differenzialdiagnostik. Die Leitlinie gebe dafür entsprechende Empfehlungen.

Aber auch im Bereich des hepatozellulären Karzinoms gibt es Aktualisierungen. „Angesichts der schlech­ten Prognosen beim Leberkrebs ist die Weiterentwicklung der therapeutischen Verfahren insbesondere im Bereich der medikamentösen Therapie sehr wichtig“, sagte Peter Galle von der Universitätsmedizin der Jo­hannes Gutenberg-Universität Mainz, der mit Michael Bitzer (Uniklinikum Tübingen) zu den Ko­ordinatoren gehört.

Bisher konnte für Leberkrebs in der Leitlinie nur ein Proteinkinaseinhibitor evidenzbasiert empfohlen werden. „Inzwischen sind aber weitere Substanzen – unter anderem eine Kombinationstherapie zur Be­handlung des fortgeschrittenen hepatozellulären Karzinoms – hinzugekommen, deren Wirksamkeit in mehreren Studien belegt werden konnte. Die Leitlinie haben wir entsprechend aktualisiert“, so Galle.

Als Standardmethode der lokalablativen Verfahren war bisher nur die Radiofrequenzablation empfohlen. Aufgrund neuer Studien zur Mikrowellenablation haben die Autoren dieses Verfahren nun auch in die S3-Leitlinie aufgenommen. Die Mikrowellenablation ist eine minimalinvasive Behandlungsmethode, bei der eine Sonde in den Tumor eingeführt wird und das Gewebe von innen durch Mikrowellen zerstört wird.

Darüber hinaus gibt die S3-Leitlinie auch modifizierte Empfehlungen für weitere interventionelle The­rapieverfahren, wie etwa der transarteriellen Chemoembolisation, bei der ein Chemotherapeutikum in den Tumor eingebracht wird und die Blutgefäße, die diesen versorgen, verschlossen werden.

Als kurative Behandlungsformen können daneben auch eine Operation bis hin zur Lebertransplantation infrage kommen. Dazu werden in Deutschland die Mailand-Kriterien zur Priorisierung herangezogen.

„Als wichtige Ergänzung stellt die Leitlinie fest, dass eine Lebertransplantation auch bei geeigneten Pa­tienten außerhalb der Mailand-Kriterien erfolgen kann, wenn die UCSF-Kriterien erfüllt sind: Diese for­dern eine Tumorgröße ≤ 6,5 cm bei einem solitären Herd oder maximal drei hepato­zelluläre Karzinom­herde mit einem Maximaldurchmesser ≤ 4,5 cm bei einer maximalen Summe der addierten Tumordurch­messer ≤ 8 cm“, so Bitzer.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Deutsche Krebshilfe tragen das Leitlinienprogramm Onkologie. Es um­fasst mittlerweile 30 S3-Leitlinien, die zu einem großen Teil auch als laienver­ständliche Patientenleitli­nien vorliegen. © hil/aerzteblatt.de

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