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Politik

Coronaregeln am Arbeitsplatz werden gelockert

Mittwoch, 23. Juni 2021

/Andrey Popov, stock.adobe.com

Berlin – Die Coronaregeln am Arbeitsplatz werden ab dem 1. Juli gelockert. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung heute beschlossen. Sie soll bis 10. September gelten.

Unternehmen müssen demnach zwar weiterhin zwei Tests pro Woche für Beschäftigte anbieten, die nicht von zu Hause aus arbeiten können. Allerdings ist dies laut neuer Coronaarbeitsschutzverordnung nicht mehr erforderlich, wenn Arbeitgeber „durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten“ sicher­stellen oder nachweisen können, zum Beispiel wenn diese vollständig geimpft sind.

Arbeitgeber sind demnach aber weiterhin gehalten, „die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch meh­re­re Personen (...) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren“. Zudem bleibt es dabei, dass be­triebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.

Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befind­liche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings. Ebenso endet die Pflicht für Unter­nehmen, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Diese Regelung ist Teil der Bundesnotbremse und läuft gemeinsam mit ihr am 30. Juni aus.

„Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unter­neh­men und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden“, sagte Bundesar­beitsminis­ter Hubertus Heil (SPD).

„Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Coronaarbeits­schutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen“, fügte er hinzu. © dpa/aerzteblatt.de

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