Ausland
EU-Parlament plädiert für allgemeinen Zugang zu legaler Abtreibung
Freitag, 25. Juni 2021
Brüssel – Alle EU-Mitgliedsstaaten seien aufgefordert, einen allgemeinen Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass eine Abtreibung auf Antrag in der frühen Schwangerschaft und darüber hinaus, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Person gefährdet ist, rechtmäßig ist – dies hielt das Europäische Parlament in einer gestern angenommenen Entschließung fest.
Mit 378 Stimmen bei 255 Gegenstimmen und 42 Enthaltungen stellt das Plenum fest, dass das Recht auf Gesundheit und insbesondere die mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einhergehenden Rechte zu den unveräußerlichen Grundrechten der Frau gehören und Grundpfeiler für die Gleichstellung der Geschlechter sind. Außerdem dürften sie in keiner Weise verwässert oder entzogen werden, so die Europaabgeordneten.
Die Abgeordneten betonen, dass es in einigen EU-Mitgliedstaaten nach wie vor sehr restriktive Gesetze gibt, die Abtreibungen außer unter genau festgelegten Umständen verbieten und Frauen somit zwingen, heimlich abzutreiben, oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende zu führen. Dies stelle eine Verletzung der Menschenrechte dar.
Die Abgeordneten bedauern, dass es gelegentlich in den Mitgliedstaaten gängige Praxis ist, dass Ärzte und manchmal ganze medizinische Einrichtungen Gesundheitsdienstleistungen auf Basis einer sogenannten Gewissensklausel ablehnen. Das führe dazu, dass die Betreuung eines Schwangerschaftsabbruchs aus religiösen oder Gewissensgründen verweigert und so das Leben der Frauen gefährdet werde.
Darüber hinaus fordert das Parlament, dass die EU-Länder einen allgemeinen Zugang zu hochwertigen Verhütungsmethoden und Verhütungsmitteln, zu Familienplanungsberatung und zu Informationen zur Empfängnisverhütung für alle sicherstellen.
Das Parlament ermutigt die Mitgliedsstaaten, Kindern der Grund- und Sekundarstufe eine umfassende Sexualerziehung zu gewähren, da im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte erheblich dazu beitragen kann, dass es seltener zu sexueller Gewalt und Belästigung kommt. © aha/aerzteblatt.de

@H. Steeb
Da steht Ihnen ausdrücklich und unbeanstandet, selbst über Ihren Tod hinaus!, das Recht zu, ihre Mitwirkung zu verweigern.
Eine schwangere Frau aber, die sich weigert, ihren Uterus für einen Embryo bereit zu stellen, soll per Gesetz dazu gezwungen werden!
Übrigens wurden auch in katholischen Kliniken Totgeburten unter 4´35 cm Körperläng in den Abwurf entsorgt und eine Bestattung verweigert - also tragen Sie Ihr Christentum nicht zu hoch vor sich her!
Begann das Leben früher mit der Geburt, wird der Lebensscutz heute schon auf die befruchtete Eizelle ausgedehnt, demnächst sicher auch auf jedes Spermium, das eine Eizelle befruchten könnte...

Das Leiden der Minderheiten in der Demokratie
Die in der Öffentlichkeit entfachte Meinungswelle hinsichtlich des Rechtes auf Sichtbarmachung sexueller Praktiken in der Öffentlichkeit einschließlich der Verwendung dieses Anspruches als politisches PR-Mittel ist von erstaunlicher Intensität - gerade im Vergleich zu der Diskussion über den Komplex des Schwangerschaftsabbruches. Aber fairerweise muß man sagen, daß zum Thema Schwangerschaftsabbruch historisch ein gewaltiger Diskussionsprozeß bereits stattgefunden hat - und dort haben sich alle Institutionen auch eingebracht. Keine gesellschaftliche Entscheidung fällt vom Himmel oder wurde auf Steintafeln aufgefunden, sondern war,ist und wird immer Gegenstand gesellschaftlichen Wandels sein. Es gibt keine singuläre Meinungen und daher bleibt unabänderlich In einer demokratischen Gesellschaft nur der Mehrheitsbeschluß - genau das macht das europäische Parlament . Wir haben uns angewöhnt, die Gesellschaftsform "Demokratie" unter der Flagge der "Wertegesellschaft" als den heiligen Gral sozusagen, vor uns her zutragen. Welch ein Irrtum !. Demokratie ist eigentlich nichts anderes als das Eingeständnis , daß wir zu eindeutigen Urteilen gar nicht fähig sind.
Ob bei einem Schwangerschaftsabbruch ein Mensch umgebracht wird oder ev. nur die Anfangsphase einer Menschwerdung abgebrochen wird - darüber gibt es keine einhellige Meinung, kein einhelliges Urteil - und so bleibt nur der Mehrheitsbeschluß mit der Folge, daß die unterlegen Minderheit mit einem inneren Konflikt leben muß.

Abtreibung Menschenrecht?

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