Medizin
WHO empfiehlt Regeln für Genomediting beim Menschen
Dienstag, 13. Juli 2021
Genf – 2,5 Jahre nachdem ein chinesischer Forscher einer zuerst verblüfften und dann geschockten Weltöffentlichkeit über YouTube mitteilte, dass er mit der Genschere CRISPR/Cas9 ein Gen in den Keimzellen von Embryonen verändert hat, um die Kinder vor einer HIV-Infektion zu schützen, erläutert eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingesetzte Kommission, wie dies in Zukunft verhindern werden könnte.
Der Biophysiker He Jiankui von der Technischen Universität in Shenzhen war sich Ende November 2018 offenbar nicht bewusst, was er angerichtet hatte. Wenige Tage nach seiner YouTube-Veröffentlichung berichtete er seinen internationalen Kollegen auf einer Fachtagung in Hongkong, dass es ihm mit CRISPR/Cas9 gelungen sei, bei Embryonen das Gen CCR5 zu zerstören.
Da HI-Viren den CCR5-Rezeptor benötigen, um in CD4-Zellen einzudringen, sein die inzwischen geborenen beiden Kinder lebenslang vor einer HIV-Infektion geschützt, und sie würden diesen Schutz teilweise an ihre Kinder weitervererben (Ob die Experimente tatsächlich erfolgreich waren, ist niemals untersucht worden). Statt der erhofften Lorbeeren erntete He Kritik und eine Gefängnisstrafe, da er auch gegen chinesische Gesetze verstoßen hatte.
Die Affäre sorgte aber auch deshalb für Aufsehen, weil die genetischen Manipulationen offenbar recht einfach durchzuführen und damit schwer zu kontrollieren sind. Auf der anderen Seite könnte das Genomediting sinnvoll eingesetzt werden, etwa um Erbkrankheiten wie die Sichelzellanämie oder die Transthyretinamyloidose zu behandeln, was inzwischen auch in klinischen Experimenten gezeigt werden konnte, wenn auch nicht durch eine Manipulation an Keimzellen, sondern an somatischen Zellen, die nicht auf die folgende Generation weitervererbt werden.
Die WHO setzte bereits im Dezember 2018 ein Expertengremium ein, das jetzt Empfehlungen und einen Regulierungsrahmen „Framework for governance“ zu deren Umsetzung vorgestellt hat. Die Vorschläge für die Mitgliedsländer sind nicht verbindlich. Die WHO ist letztlich ein machtloses Organ der UN. Sie könnte dennoch Impulse für die Gesetzgebung geben, die es nach einer Umfrage im CRISPR Journal (2020: DOI: 10.1089/crispr.2020.0082) bisher nur in einer Handvoll Ländern gibt – jedenfalls nicht zum Genom-Editing der Keimbahn.
Die Empfehlungen sind insgesamt sehr allgemein gehalten. Die WHO beansprucht für sich die „wissenschaftliche und moralische Führung“ beim Einsatz des Gen-Editings. Die Führung und Aufsicht („governance and oversight“) soll in einer „internationalen Zusammenarbeit“ organisiert werden. Konkret ist die Forderung nach einem zentralen Forschungsregister, das bereits 2019 eingerichtet wurde und sich derzeit in einer Pilotphase befindet.
Die WHO spricht sich dafür aus, dass die Forschung nur in Ländern durchgeführt wird, in denen eine Aufsicht möglich ist. Für „illegale, nicht registrierte, unethische oder unsichere“ Forschungen oder andere Aktivitäten soll ein Warnsystem eingerichtet werden. Die WHO ist allerdings besorgt, dass die Forschungsergebnisse, die in diesen Ländern erzielt werden, infolge des Patentschutzes und den damit verbundenen hohen Kosten nicht für die Länder verfügbar sein könnten, in denen sie benötigt werden könnte.
Dies spielt auf die Gentherapie der Sichelzellanämie an, die vor allem in den ärmeren Ländern Afrikas südlich der Sahara verbreitet ist. Gefordert wird hier ein Wissenstransfer und die Förderung der Ausbildung in den betroffenen Ländern.
In einem „Szenario“ werden die Probleme angegeben, die sich aus der Entwicklung einer Gentherapie der Sichelzellanämie ergeben könnten, nämlich die Entwicklung in einem reicheren Land (etwa den USA) mit fehlendem Transfer in ärmere Länder, deren Einwohner erst nach dem Auslaufen des Patentschutzes profitieren würden.
Ein weiteres „Szenario“ betrifft eine hypothetische Gentherapie der Huntingtonschen Erkrankung, die an Hirnzellen durchgeführt werden müsste und deren Wirkungen erst nach vielen Jahren sichtbar würde. Hier ginge es laut den WHO-Autoren darum, die geeigneten Surrogatendpunkte (die eine frühzeitige Beurteilung der Wirkung ermöglichen) zu finden und den Nutzen gegen die potenziellen Risiken abzuwägen.
Ein „Szenario“ 3 beschäftigt sich mit der Gefahr, dass skrupellose Unternehmen oder Kliniken die Behandlung in Ländern mit fehlender Regulierung entwickeln und dann weltweit anbieten könnten.
Problematisch ist aus Sicht der WHO auch das „Szenario“ 4, in dem die Genscheren eingesetzt werden, um Sportlern zu besseren Leistungen zu verhelfen, wofür es sicherlich eine Nachfrage gäbe.
Das „Szenario“ 5 beschäftigt sich mit dem besonders problematischen Wunsch, die Genschere an Keimzellen anzuwenden, um das Aussehen der Bevölkerung zu verändern. Diskutiert wird das hypothetische Auftreten eines Einzelgängerforschers („maverick researcher“), der die in der ostasiatischen Gesellschaft verbreitete epikanthische Falte abschaffen möchte. © rme/aerzteblatt.de

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