Ärzteschaft
Digitalisierung: KBV gegen Sanktionen bei unverschuldet mangelnder Technik
Freitag, 30. Juli 2021
Berlin – Noch fehlt es in so mancher Praxis an den technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der ersten Anwendungen für die Telematikinfrastruktur (TI) – wie etwa für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder auch das elektronische Rezept (E-Rezept). Darauf hat heute die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Beispielsweise auf die fristgerechte Auslieferung und Installation der notwendigen Soft- und Hardware hätten die Ärzte aber selbst gar keinen Einfluss – in diesen Fällen dürfe es keine Sanktionen geben, so die KBV.
„Wir können die Sorgen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte absolut nachvollziehen und verstehen deren Verärgerung“, erklärte dazu Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, auch im Namen seiner beiden Vorstandskollegen Stephan Hofmeister und Thomas Kriedel.
Es gehe nicht um Schuldzuweisungen, aber die politisch gesetzte Fristsetzung stelle ein Problem dar, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Hofmeister. „Wir haben stets davor gewarnt, dass die vom Gesetzgeber aufgestellten zeitlichen Umsetzungsvorgaben zu knapp ausgefallen sind“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Kriedel.
Als Beispiel nannte Kriedel die eAU, die zum 1. Oktober dieses Jahres verpflichtend eingeführt werden soll. Hier bereite vor allem Sorge, ob die technischen Lösungen zum Start im Oktober schon ausgereift sein werden.
Der vorgelagerte Feldtest starte nun erst in der zweiten Augusthälfte und lasse dann aufgrund des knappen Zeitrahmens kaum noch Anpassungen bei gegebenenfalls auftretenden Fehlern und Problemen in den Praxen zu.
Wenn es Mängel geben sollte, die die praktische Umsetzung in den Praxen massiv behindern und worauf diese keinen Einfluss haben, müsse klar sein, dass es keine Sanktionen für die Praxen geben dürfe, forderte Hofmeister.
„Die Praxen sind kein Versuchslabor für die digitalen Wunschvorstellungen der Politik. Es darf dabei außerdem nicht vergessen werden, dass es nicht nur um enge Fristen, sondern auch um Kosten geht, mit denen sich die Praxen in nicht unerheblichem Maß konfrontiert sehen“, stellte Gassen klar.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen forderte vor diesem Hintergrund das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die gematik und die KBV auf, das bisherige Muster-1-Verfahren („Gelber Schein“) als analoges Ersatzverfahren „unverzüglich“ noch für das vierte Quartal 2021 anzuerkennen, bis in sämtlichen Arztpraxen die benötigte Technik reibungslos läuft.
„Wenn die Arztpraxen nach ersten Ankündigungen des Bundes im September mit den COVID-19-Auffrischimpfungen beginnen sollen, ist ein Chaos durch ein ab Oktober nicht funktionierendes eAU-Verfahren, welches am Ende auch zu Verzögerungen der Krankengeldauszahlung an die Erkrankten führen kann, das Allerletzte, was wir in den Praxen brauchen können“, so die beiden Vorstände der KV Bremen, Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. © aha/EB/aerzteblatt.de

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