Vermischtes
Polizeischutz für Arzt nach Drohungen von Impfgegnern
Donnerstag, 5. August 2021
Osnabrück – Nachdem er einer nicht impfwilligen Patientin nahegelegt hat, sich einen anderen Hausarzt zu suchen, bekommt ein Mediziner aus dem Landkreis Osnabrück Gewaltdrohungen. Die Polizei müsse ihn schützen, sagte eine Sprecherin der Polizeiinspektion Osnabrück gestern: „Wir nehmen die Bedrohung ernst, so dass wir zum Schutz des Arztes und seines Teams Maßnahmen eingeleitet haben.“
Er bekomme mehrere Nachrichten per Telefon und E-Mail im Stundentakt, sagte der Arzt. Es handele sich um verstörende Gewaltfantasien, die sich gegen ihn und sein Team richteten. Für seine Familie und seine Mitarbeiterinnen sei das sehr belastend. Er selber müsse das aushalten. „Ich habe nicht damit gerechnet, wie wir inzwischen in dieser Republik miteinander umgehen.“
Nach Angaben der Polizei wurden gegen die Verfasser der Gewaltnachrichten von Amts wegen Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Wir warnen ausdrücklich davor, sich dieser Form der Hasskriminalität anzuschließen. Das ist keine Form der Meinungsfreiheit“, sagte die Polizeisprecherin.
Eine seiner Patientinnen hatte sich vor wenigen Tagen an die Presse gewandt mit der Aussage, der Arzt wolle sie nicht mehr behandeln, weil sie sich wegen eines Kinderwunsches nicht impfen lassen wollte.
Er könne aufgrund der Schweigepflicht zu dem Fall nichts sagen, sagte der Arzt. Ein legitimer Grund, ein Arzt-Patienten-Verhältnis zu beenden, sei aber ein gestörtes Vertrauensverhältnis.
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) verurteilte die Gewaltandrohungen und Verunglimpfungen. Ihr zufolge liegt inzwischen eine Beschwerde einer Patientin über den Hausarzt aus dem Landkreis Osnabrück vor. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht prüfe die KVN daher jetzt wie in jedem Beschwerdefall, ob ein Verstoß gegen das Vertragsarztrecht vorliege, das eine Behandlungspflicht vorsieht.
„Dafür stehen uns definierte Verfahren zur Verfügung, nach denen wir vorgehen“, sagte der stellvertretende KVN-Vorsitzende Jörg Berling gestern. Alle Beteiligten würden zu dem Vorfall befragt.
Die Flut von Drohungen und Schmähungen, die über den Kollegen hereingebrochen sei, stelle eine unerträgliche Vorverurteilung dar, betonte Berling, der selbst Hausarzt in Lüneburg ist. Mit seinem kompromisslosen Eintreten für die Coronaimpfung stehe der Kollege letztlich für die Ziele ein, die auch die Gesundheitspolitik weltweit verfolgt.
Der bedrohte Arzt sagte, er sei überzeugt, dass sich ein Großteil der noch unsicheren Impfskeptiker mit Argumenten zu einer Impfung überzeugen lasse. „Wir müssen gucken, dass wir von den Skeptikern die Vernünftigen kriegen.“
Denen mache er das Angebot zum Dialog, spreche viele Stunden mit ihnen und gehe auch auf ihre Argumente ein: „Ich glaube, dass ich im Kern für das Richtige stehe, und deshalb muss die Stimme, die aus dieser Richtung kommt, lauter sein als das Krakeelen der Idioten.“ © dpa/aerzteblatt.de

Verstehendes Lesen, Teil 2
Und ja, ein Arzt muss seine Leistungen nicht nur erbringen, sondern auch abrechnen, um dafür Geld zu bekommen. Die Kontrollfunktion dafür, dass wirklich nur erbrachte Leistungen abgerechnet werden, liegt bei der KV, also wo liegt das Problem? Übrigens, das 2000-Zeichen-Limit zwingt dazu, sich kurz zu fassen, wenn Sie deswegen Haarspaltereien betreiben, lässt dies auch Schlüsse zu.
Der bedrohte Arzt äußert sich, er „spreche viele Stunden mit ihnen und gehe auch auf ihre Argumente ein“. Dr. Brail, wenn Sie sich so gut in der Materie auskennen, dann nennen Sie doch mal die Abrechnungsziffer, mit der man viele Stunden Gespräche wirtschaftlich abbilden kann. Im Zweifelsfall erbringt der betroffene Hausarzt einen Großteil der Beratungsleistung zu Impfungen für Umsonst und Ihre Kommentare, Herr Dr. Brail, gehen hier völlig am Thema vorbei.
Auch der Versuch, einen Opferkult um die Patienten zu konstruieren, steht auf schwachen Füßen. Streng genommen handelt es sich hier nicht um ein Ereignis, sondern um zwei Ereignisse. Das erste Ereignis war das aus dem Ruder gelaufene Aufklärungsgespräch zur Impfung, das zweite Ereignis war die Instrumentalisierung der Öffentlichkeit durch die Patientin für die persönliche Rache. Sich in einer Konfliktsituation bei der KV zu beschweren, ist ihr gutes Recht, das Lostreten einer Hasskampagne ist etwas ganz Anderes. Mit dieser Hasskampagne ist im Übrigen das Vertrauensverhältnis zu ihrem Hausarzt für unbegrenzte Zeit vergiftet.

Verstehendes Lesen
Sein Honorar bekommt der niedergelassene Hausarzt im Übrigen von der KV und auch nur für erbrachte Leistungen und dies meist mit 1/4 Jahr Verzögerung. Wenn er z.B. Impfgegner grundsätzlich nicht behandeln würde, dann wäre dies prinzipiell durch die Freiberuflichkeit gedeckt. Er wird es nicht aber tun, weil dies eine Patientengruppe diskriminieren würde, und in diesem Fall könnte die für den Versorgungsauftrag verantwortliche KV einfach die KV-Zulassung entziehen. Aus diesem Grund ist die Beendigung des Arzt-Patienten-Verhältnisses immer eine Individualentscheidung. Diese Spielregeln sind bereits bei der Niederlassung bekannt, deshalb gehört eine gehörige Portion Selbstbeherrschung zu den Grundvoraussetzungen für diesen Beruf.
Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist asymmetrisch, das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Arzt immer in der stärkeren Position ist. Im konkreten Fall hindert die Schweigepflicht den Arzt daran, in der Öffentlichkeit zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen, während die Patientin die Öffentlichkeit für sich instrumentalisiert hat. Ich bin kein Jurist, aber mit der Beschwerde bei der KV dürfte der Arzt gegenüber der KV von seiner Schweigepflicht entbunden sein, also solle man vielleicht einfach mal warten, was die KV zu den Vorwürfen zu sagen hat.
Im Übrigen, Dr. Brail, ich weiß nicht was für einen Doktortitel Sie haben, aber das absolute Fehlen von berufsständischem und fachlichem ärztlichen Insiderwissen in Ihren Beiträgen lässt mich daran zweifeln, dass ich es hier mit einem Kollegen zu tun habe. Nichts für ungut, aber ein wenig mehr Substanz würde Ihre Beiträge sehr aufwerten.

"Wer ist hier der Arzt?!!!"
irrationales Verhalten der Ärzte hat es schon immer gegeben. Da ein Arzt auch ein Unternehmer ist, auffallend oft korreliert der Grad seiner Aggressivität mit der Höhe der entgangenen Profite, wofür ein widerspenstiger Patient verantwortlich gemacht wird und eine gerechte Strafe verdient.
Die für mich einzig logische Erklärung ist ein schwerwiegender Eingriff des Arztes in das Selbstbestimmungsrecht der Patientin, indem er sich ihr gegenüber massiv im Ton vergriffen hat. Vielleicht war das Verhältnis aufgrund seiner früherer sprachlicher Entgleisungen zum Thema Masken oder Impfen bereits vorbelastet. In dieser Hinsicht ist dieser Artikel eine wertvolle Klarstellung, daß ein Patient gut beraten wäre, immer einen Zeugen oder ein Aufnahmegerät dabei zu haben. Eine unternehmerische Freiheit eines Arztes ist kein Freibrief für sein schlechtes Benehmen, und wohl ein wichtiger Grund, seine Praxis zu meiden, solche Vorfälle öffentlich zu machen, um andere Patienten zu warnen, und eine Beschwerde einzulegen.
MfG

@Dr. Brail
Meine Tochter wurde nach einem Unfall in der Schule im KH versorgt. Am nächsten Tag kam die Nachfrage zum I.-Status. Gemäß Empfehlung ist er unvollständig. Es gab, obwohl 2 Ärzte anwesend waren, keine "Besserwisser"-Debatte oder Drohung oder Behandlungsverweigerung. Ich kann es gar nicht in Worte fassen, wie dankbar ich beiden war / bin. Meine Erklärung genügte und war wohl nachvollziehbar. Es gibt noch Med., die Entscheidungen zur Kenntnis nehmen, ohne sich gekränkt zu fühlen.
Keiner sollte sich anmaßen, über anderer Leute Entscheidungen abwertend zu urteilen, insbesondere nicht, wenn man den Hintergrund nicht kennt.
Falls irgendjemand durch meine Entscheidung weniger verdient, bin ich auch bereit, diesen nicht verdienten Betrag auszugleichen.
@doc.nemo
Ja, natürlich könnte ich den K.-Arzt wechseln ... aber ich finde, man sollte sich auch als Arzt mit den Folgen seiner eigenen Entscheidungen auseinandersetzen ...
... und auch ein paar Unwillige in der eigenen Statistik ertragen ...

Das Grundproblem nicht erkannt?
in Ihrem Kommentar haben Sie leider das Kernproblem nicht erfaßt. Wenn man ein Honorar von einer selbst definierte Patientengruppe annimmt, die man grundsätzlich nicht behandeln will, darf man auch das ihr Geld nicht annehmen. Oder bezahlen Sie die Rechnung eines Handwerkers, auch dann, wenn er keine Lust hat, Ihr Auto zu reparieren, aber trotzdem auf eine Bezahlung besteht? Es gibt keine rechtliche Grundlage, für nicht erbrachte Leistungen ein Honorar zu verlangen (Dienstleistungsvertrag). Macht man es trotzdem, ist es eine Straftat.
Sie haben Recht, daß die Patienten für die eigene Gesundheit mitverantwortlich sind. Genau aus diesem Grund darf der Patient selber entscheiden, welche Eingriffe oder Behandlungen er zulassen möchte. Und das, unabhängig davon, wie der Arzt solche Entscheidung beurteilt. Aber auch aus dem gleichen Grund sollte der Arzt die persönliche Verantwortung/Haftung für ev. Impfschäden tragen. Was leider keinesfalls verlangt, bzw. eigehalten, wird. Die Rolle des Arztes ist eine beratende, bzw. ausführende. Keinesfalls eine entscheidende. Ich empfehle eindringlich, sich diese Rollenverteilung im Arzt-Patienten-Verhältnis endlich gut zu merken und daran zu halten.
Vor allem aber, nicht die ethischen Gepflogenheiten eines Humanmediziners mit den des Veterinärs zu verwechseln. Mit freundlichen Grüßen

Kleine Ungereimtheiten
Was ist also passiert? Lt. Artikel war der Anlaß eine Impfberatung bei geplantem Kinderwunsch. Das bedeutet einerseits, bei Kinderwunsch handelt es sich um eine junge Frau mit einem niedrigen Sterberisiko bei einer Sars-CoV-2 Infektion. Das bedeutet aber auch, während der Schwangerschaft steigen die Risiken für Schwangere deutlich an und dies rechtfertigt und erfordert ein eindringliches Aufklärungsgespräch seitens des Arztes.
Ein „gestörtes Vertrauensverhältnis“ (mehr war von dem Arzt nicht zu hören) kann durch die Ablehnung einer Impfung allein nicht erklärt werden. Die für mich einzig logische Erklärung ist ein schwerwiegender Eingriff der Patientin ist das Hausrecht des Arztes, indem sie sich ihm gegenüber oder gegenüber dem Praxispersonal massiv im Ton vergriffen hat. Vielleicht war das Verhältnis aufgrund früherer sprachlicher Entgleisungen zum Thema Masken oder Impfen bereits vorbelastet.
Lt. Artikel wird der Vorfall durch die KV geprüft, das ist richtig so, und ich gehe davon aus, dass der betroffene Arzt die Ereignisse ordentlich dokumentiert hat. In dieser Hinsicht ist dieser Artikel eine wertvolle Klarstellung, die Behandlungspflicht eines Arztes ist kein Freibrief für schlechtes Benehmen durch die Patienten und im worst case kann ein Arzt auch ein Hausverbot für die Praxis aussprechen.

Respekt für den Kollegen

Ein Schlauberger antwortet
Wenn eine dringende Notwendigkeit (rasche Krankheitsentwicklung, Schmerzen oder akute Ängste) nicht vorliegen, dann kann eine Hausärztin/ein Hausarzt das Behandlungsverhältnis aufkündigen. Bei allen Rechten die Patienten haben ist eine fehlende Entwicklungsaussicht für gemeinsame Grundlagen oder das Nichtbeachten von Paragraph 1 SGB V ("(...)Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. (...)) ein Grund sich voneinander zu trennen und (in diesem Fall) der Patientin die Zusammenarbeit mit einer anderen Kollegin/einem anderen Kollegen zu ermöglichen.
Mit besten Grüßen

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