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Ärzteschaft

Elektronische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung startet mit Übergangsregelung

Freitag, 13. August 2021

/blende11.photo-stock.adobe.com

Berlin – Eine befristete Übergangsregelung zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbeschei­nigung (eAU) haben Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vereinbart.

Zwar startet die eAU wie geplant am 1. Oktober – Arztpraxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, können aber bis 31. Dezember 2021 übergangsweise das alte Verfahren mit Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) anwenden.

„Mit der Übergangsphase kann die eAU ab 1. Oktober starten. Denn nun gibt es eine Lösung für jene Arztpraxen, die nicht rechtzeitig mit der nötigen Technik ausgestattet werden können“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel.

Praxen, die zum Starttermin über die technischen Voraussetzungen verfügten, könnten die eAU nutzen, so Kriedel. Dies ermögliche, die eAU bereits in die Praxisabläufe zu integrieren, bevor ab Januar 2022 das elektronische Rezept (E-Rezept) komme.

Trotz der nun gefundenen Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärzten, sich zügig auf die Um­stellung vorzubereiten und unter anderem unbedingt einen KIM-Dienst zu bestellen. Denn nur mit einem Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) können sie Krankschreibungen digital an die Kranken­kassen übermitteln. Derzeit gibt es 32 von der Gematik zugelassene Anbieter – einer davon ist die KBV mit ihrem KIM-Dienst kv.dox.

Für die eAU benötigen Ärzte neben einem KIM-Dienst einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit mindestens einem TI-Konnektor-Update der Stufe PTV3 (E-Health-Konnektor). Um die Komfortsig­natur nutzen zu können, empfiehlt die KBV einen PTV4+-Konnektor, den inzwischen alle drei Konnektor­anbieter bereitstellen. Außerdem ist ein PVS-Update erforderlich, um digitale AU-Bescheinigungen er­stellen, digital versenden und ausdrucken zu können.

Für die elektronische Signatur der AU-Bescheinigungen wird ferner ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Ärzte, die am 1. Oktober noch keinen eHBA haben, können über­gangsweise die SMC-B-Karte zum Unterschreiben nutzen.

Nach den Plänen des Gesetzgebers wird die eAU in zwei Schritten eingeführt: Ab 1. Oktober übermitteln Haus- und Fachärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus.

Die zweite Stufe beginnt am 1. Juli 2022: Ab dann übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten von ihrem Arzt nur noch für sich einen Papierausdruck.

Die KBV hatte mehrfach vor Problemen zum Start der eAU gewarnt und unter anderem kritisiert, dass es für eine Massenanwendung wie die Krankschreibung bislang keine Tests in Praxen gegeben habe. Diese sollen nun Ende August beginnen. © aha/EB/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #88767
fjmvw
am Freitag, 13. August 2021, 17:47

Warum entziehen die KVen den Verweigerern nicht die Zulassung?

Dann hätten wir endlich mal reinen Tisch gemacht. Wer die eAnwendungen verweigert, hat das Recht verwirkt, an der Versorgung von Kassenpatienten teilzunehmen.
Das ist es doch, was sich KVen, Kassen und Politiker erhoffen. Oder nicht?
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Hoffentlich erlebe ich noch einmal, dass denjenigen, die sich nicht blindlings an die TI anschließen und zu eAnwendungen zwingen lassen wollen, die Zulassung entzogen wird. Wird das knallhart durchgezogen, gehen die Lichter in der vertragsärztlichen Versorgung aus.

Zwischen 10 und 20% aller Ärzte verweigern den TI-Anschluss. Dazu kommen noch Ärzte, die für sich befunden haben, entweder keinen eHBA zu beschaffen oder KIM nicht zu installieren oder die Patientendaten nicht in die ePA einspeisen wollen. Wenn das noch weiter 10% wären, müsste die KV zwischen 20 und 30% aller heute zugelassenen Vertragsärzte die Zulassung entziehen.

Das würde ich gerne mal erleben.

Wenn die Lockführer für 2 Tage um die 80% aller Züge still stehen lassen, beschreien manche Betroffene schon den Untergang des Abendlandes. Was machen die erst, wenn ein Viertel aller Praxen von heute auf morgen keine Kassenpatienten mehr behandeln darf und die Wartezeiten sofort explodieren? Viele Patienten werden gar keine Ärzte mehr finden, die sie haus- oder fachärztlich betreuen. Das Versorgungsniveau wird fallen müssen .... und billiger wird es trotzdem nicht.

Liebe Verantwortliche bei KBV, GKV und Politik!
Bitte, bitte - entzieht den Verweigerern die Zulassung. Ich würde nur zu gerne sehen, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege.

:-)
Avatar #672734
isnydoc
am Freitag, 13. August 2021, 15:42

Die Transformationsgesellschaft oder "lost in translation"

Nach 16 Jahren mit Helmut Kohl wollte der Oggersheimer die Traditionslinie der "geistig-moralischen Wende" 1998 fortsetzen ... erneut für 4 Jahre befristet. Wie das ausging, wissen wir.
So ein Wendepunkt nähert sich im September. Zur Gesundheitspolitik sah ich bislang kein Plakat der Parteien, keine TV-Runde mit dem Thema ... wer zählt da noch zu den "Meinungsführern"?
LNS
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