Politik
AOK mahnt deutliche Stärkung der Patientenrechte an
Freitag, 20. August 2021
Berlin – Nach wie vor haben Patienten, die einen Behandlungsfehler oder einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder ein Arzneimittel vermuten, in vielen Fällen Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die AOK-Gemeinschaft hat deshalb ein Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte vorgelegt. Es macht konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation und plädiert an die künftige Bundesregierung, „dieses Thema endlich anzupacken“.
Eine der wichtigsten Forderungen betrifft Erleichterungen beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden. Dieser Nachweis gilt aktuell erst dann als geführt, wenn für die Kausalität eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt wird.
Deshalb schrecken laut AOK viele Patienten davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. „Damit sie ihre berechtigten Schadenersatzansprüche durchsetzen können, muss diese juristische Schwelle abgesenkt werden“, sagte AOK-Vorstand Martin Litsch.
Weitere Forderungen der AOK sind Sanktionen für Leistungserbringer, die Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern, die Entlastung der Versicherten von – oft unangemessen hohen – Kosten für Kopien von Behandlungsunterlagen aus der Patientenakte sowie Klarstellungen zum Einsichtsrecht der Krankenkassen in die Behandlungsunterlagen Verstorbener im Zuge der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus Behandlungs- und Pflegefehlern.
Außerdem sollen Ärzte aus Sicht des Krankenkassenverbandes verpflichtet werden, ihre Patienten über den individuellen Nutzen von Selbstzahlerleistungen besser aufzuklären.
Darüber hinaus schlägt das Positionspapier eine Reihe von Maßnahmen vor, um lange Verfahrensdauern zu verkürzen und eine zeitnahe Regulierung von Schäden infolge von Behandlungsfehlern sicherzustellen. Auch bei Schäden durch Medizinprodukte und Arzneimittel sieht die AOK-Gemeinschaft dringenden Handlungsbedarf.
Insgesamt gilt es aus Sicht der AOK-Gemeinschaft, Behandlungs- und Pflegefehler sowie kritische Ereignisse noch stärker als bisher als Quelle von Lernprozessen zu nutzen. „Dazu braucht es einen optimierten Zugang zu Verdachts- und Schadensfällen und eine offene Fehlerkultur in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens", forderte Litsch.
Nötig seien rechtliche Regelungen, damit Erkenntnisse von Schlichtungsstellen, Medizinischen Diensten, Haftpflichtversicherern und Fehlermeldesystemen zusammengeführt und systematisch ausgewertet werden können, um daraus Lernprozesse zum Nutzen der Patienten zu entwickeln. © hil/sb/aerzteblatt.de

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