Ärzteschaft
Vertragsärzte: Vorgaben für Auffrischimpfungen nötig
Montag, 23. August 2021
Berlin – Die Vertragsärzte haben von der Bundesregierung genaue Vorgaben für die anstehenden Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gefordert. „Selbstverständlich können die Boosterimpfungen in den Praxen vorgenommen werden“, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, vorgestern der Rheinischen Post.
Doch die Praxen bräuchten Klarheit, wann und für wen Impfungen vorgenommen werden könnten. „Hierzu wäre es wichtig, eine möglichst klare wissenschaftlich begründete Definition zu haben, für wen eine Boosterimpfung sinnvoll wäre.“
Die Hausärzte stellen sich zum Start der Auffrischimpfungen auf Konflikte mit Patienten ein.
„Jetzt, da die dritte Impfung angeboten wird, kommen viele Menschen auf uns zu, die eine Auffrischung haben möchten, aber noch keinen Anspruch darauf haben“, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Das führt zu Diskussionen, die aber in den Beratungsgesprächen in unseren Praxen geklärt werden.“
Im Moment liegt die Altersgrenze für die dritte Impfung bei 80 Jahren. „Ob die Hausärztinnen und Hausärzte auch jüngeren Patienten diese Auffrischungsimpfung anbieten, ist dann jeweils abhängig von der persönlichen Konstitution und dem Vorliegen schwerer Krankheiten“, erklärte er. Gesunde Personen unter 80 Jahren würden in der Regel derzeit kein Angebot bekommen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gesagt, dass man in einem zweiten Schritt darüber nachdenken werde, auch allen anderen eine Auffrischimpfung anzubieten.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sprach sich hingegen für Auffrischungen nur bei Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem sowie Hochbetagten aus. „Nach bisherigem Kenntnisstand und Auffassung namhafter Experten ist sie aber für die meisten Geimpften nicht sofort nötig“, sagte er der Rheinischen Post.
„Insgesamt fehlen uns immer noch aussagekräftige Studien, ob wann und für wen eine Boosterimpfung angezeigt ist.“ Die Nutzen-Risiko-Abwägung der Ständigen Impfkommission (STIKO) steht deshalb noch aus. „Bund und Länder wären gut beraten, bei dieser wichtigen Frage die wissenschaftliche Expertise der STIKO nicht zu übergehen“, mahnte Reinhardt. © dpa/aerzteblatt.de

Bei weiter steigenden infwktioszahlen
Und wie ist es mit Menschen, die endlich Mal wieder reisen wollen? Einige beliebte Reiseländer schotten sich bereits jetzt gegen Ungeimpfte ab, und lassen die erste Impfserie (2x) nur 8-9 Monate nach der 2. Impfung gelten. Ein faktisches Auslandsreiseverbot in 2022 für Jüngere wäre die Folge? Tolle Aussichten!

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