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IQWiG stellt neue Ausgabe seiner Analyse- und Bewertungsmethoden zur Diskussion

Mittwoch, 25. August 2021

/sakura, stock.adobe.com

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Entwurf für die nächste Version seiner Allgemeinen Methoden vorgestellt. Interessierte Personen und Institutionen können sie bis zum 4. Oktober kommentieren und Aktualisierungen, Ergänzungen oder Korrekturen vorschlagen.

Das IQWiG-Methodenpapier beschreibt die wissenschaftlichen Standards, nach denen das Institut den Nutzen und den Schaden von medizinischen Maßnahmen bewertet. Sie werden in der Regel jährlich auf eine notwendige Überarbeitung hin überprüft.

Laut dem Institut sind die Allgemeinen Methoden als „eine Art Rahmen“ zu verstehen. „Wie der Bewer­tungs­prozess im konkreten Einzelfall ausgestaltet ist, wird projektspezifisch detailliert dargelegt“, hieß es aus dem IQWiG.

„Wie notwendig Skepsis häufig ist, zeigt sich daran, dass in den letzten Jahrzehnten eine Reihe von unzu­reichend erprobten, aber bereits breit eingesetzten Therapien überprüft wurde und diese Überprüfung gezeigt hat, dass vorschneller Optimismus gefährliche Folgen für Patientinnen und Patienten haben kann“, schreiben die Autoren des Methodenpapiers.

Aufgabe des Instituts sei es, objektiv zu bewerten, mit welcher Sicherheit der Nutzen medizinischer Maß­nahmen nachgewiesen sei, um nicht sachgerechten Urteilen entgegenzuwirken. Das IQWiG stellt in dem neuen Methodenpapier unter anderem sein neues Produkt vor, den sogenannten „Evidenzbericht“.

Hintergrund ist, dass die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) medizinische Leitlinien vorschlagen kann, deren Entwicklung oder Aktualisierung das IQWiG dann mit Recherchen unterstützt.

„Evidenzberichte werden im Rahmen eines BMG-Auftrags zur Evidenzrecherche für eine ausgewählte Leit­linie erstellt und dienen Leitliniengruppen als Evidenzgrundlage für die Entwicklung von Handlungs­empfehlungen“, heißt es in dem Methodenpapier. © hil/aerzteblatt.de

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