Politik
Pandemie: Ruf nach Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
Mittwoch, 25. August 2021
Berlin – Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat angesichts einer möglichen vierten Welle der Coronapandemie an die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörige erinnert.
Fehler und Härten der Vergangenheit dürften sich so nicht wiederholen, forderte er. „Pflegende Angehörige waren durch die Reduzierung und Schließung von Betreuungsangeboten häufig auf sich allein gestellt und mussten in der Pandemie ohne professionelle Unterstützung große Herausforderungen meistern“, sagte Westerfellhaus.
In einem Positionspapier umreißt der Pflegebevollmächtigte Maßnahmen zur Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Demnach sollten Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege für Betroffene und pflegende Angehörige so weit wie möglich verfügbar bleiben.
Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dürfen in der häuslichen Pflege nicht alleingelassen werden, so Westerfellhaus. Es sei nicht akzeptabel, wenn in stationären Pflegeeinrichtungen Besuche, gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung durch übermäßige Einschränkungen erschwert würden.
„Die hohen Impfquoten gerade in stationären Pflegeeinrichtungen bieten dafür die Lösung“, sagte er und forderte die Verantwortlichen vor Ort in den Ländern und Einrichtungen auf, Coronaschutzmaßnahmen und Besuchs- und Teilhaberegelungen engmaschig auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit zu überprüfen.
„Unabhängig von einer Pandemie ist erste und wichtigste Aufgabe aller Beteiligten, Selbstbestimmung, Teilhabe und Würde in der stationären und in der häuslichen Pflege zu verwirklichen. Daran müssen sich Politik, Kostenträger und Leistungserbringer jetzt und auch in Zukunft messen lassen“, betonte Westerfellhaus.
Der Bevollmächtigte erinnerte daran, dass das Personal der Einrichtungen dazu Hilfe benötige. „Der Arbeitsschutz muss auch und gerade in Zeiten einer Pandemie sichergestellt sein, etwa durch die Bevorratung von Schutzausrüstung, aber genauso durch Maßnahmen wie Supervision, Fortbildung sowie ein niederschwelliges Angebot von Sozialberatern, Seelsorgern oder Sozialarbeitern“, heißt es in dem Positionspapier. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.