Vermischtes
Interoperabilität im Gesundheitswesen soll durch Koordinierungsstelle gestärkt werden
Freitag, 27. August 2021
Berlin – Die Interoperabilität im Gesundheitswesen soll schneller, transparenter und verbindlicher vorangetrieben werden. Gelingen soll dies mittels einer neu aufzubauenden Koordinierungsstelle, die im jüngst vorgelegten Referentenentwurf einer Gesundheits-Informationstechnologie-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) vorgesehen ist.
Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe sich das Interoperabilitätsverzeichnis Vesta – dieses Verzeichnis wird von der Gematik betrieben – nur bedingt als geeignete Plattform zur Empfehlung von Standards und der Schaffung von Interoperabilität erwiesen. Aus diesem Grund seien neue Prozesse und Verfahren notwendig, um auf koordinierte Weise Interoperabilität zu erreichen.
Die geplante Koordinierungsstelle soll bei der Gematik angesiedelt sein und gemeinsam mit einem Expertengremium Bedarfe identifizieren sowie verbindliche Empfehlungen aussprechen. Der Verordnungsentwurf sieht die Einrichtung der Koordinierungsstelle durch die Gematik bis spätestens 30. November vor.
Auch das 7-köpfige Expertengremium soll erstmalig bis zum 30. November 2021 benannt werden – die erstmalige Besetzung des Expertengremiums soll „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit für 18 Monate durch die Koordinierungsstelle“ erfolgen. Die entsprechenden Vorschläge sollen bis zum 31. Oktober 2021 Vorschläge an das BMG übermittelt werden.
Künftig würden die ordentlichen Mitglieder des Expertengremiums und dessen Vorsitzende beziehungsweise Vorsitzender dann für die Dauer von jeweils drei Jahren bestimmt werden, wobei die Amtszeit auf insgesamt sechs Jahre begrenzt werden soll.
Ergänzend soll Vesta zu einer „Wissensplattform für Interoperabilität“ ausgebaut werden. Diese Plattform würde dann, so das BMG, als „Nachschlagewerk sowie Analyse-Werkzeug“ Orientierung bieten und umfassende Transparenz der Struktur und Ergebnisse der Governance sicherstellen.
Ein Konzept zu Zeitplan, Inhalten, Aufbau-, Betriebs- und Qualitätssicherungsprozessen soll die Gematik dem BMG bis zum 15. Oktober 2021 vorlegen. © aha/aerzteblatt.de

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