Vermischtes
Corona: Menschenrechtsgerichtshof lehnt Eilantrag gegen Pflichtimpfung ab
Mittwoch, 25. August 2021
Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen Eilantrag von 672 Feuerwehrleuten gegen die Coronaimpfpflicht in Frankreich abgewiesen. Die Entscheidung der Straßburger Richter fiel gestern, wie das EGMR heute mitteilte. Die Einsatzkräfte hatten eine „Aussetzung der Impfpflicht“ beantragt, die ein am 5. August in Kraft getretenes Gesetz zur Bewältigung der Gesundheitskrise in Frankreich vorsieht.
Die Freiwilligen Feuerwehrleute und Berufsfeuerwehrleute hatten außerdem gefordert, das Verbot für impfunwillige Feuerwehrleute, ihre Tätigkeit weiter auszuüben, sowie das Einstellen der Gehaltszahlungen an die Betroffenen auszusetzen. Dabei beriefen sie sich auf die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention über das „Recht auf Leben“ und das „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“.
Das Gericht beschied, dass die Antragsteller nicht in den Anwendungsbereich fallen, der bei „der realen Gefahr eines irreparablen Schadens“ die Einreichung von Eilanträgen zulässt. Die Entscheidung des EGMR greife jedoch „seinen zukünftigen Entscheidungen über die Zulässigkeit oder den Bestand der fraglichen Fälle nicht vor“, hob das Gericht hervor.
Die Feuerwehrgewerkschaft Sud SDIS hatte Anfang August erklärt, dass sie „nicht gegen die Impfung“ gegen das Coronavirus sei, sondern gegen die Pflicht dazu, da diese „sehr schlecht aufgenommen“ werde, auch von bereits geimpften Mitarbeitern. © afp/aerzteblatt.de

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