Politik
BMG legt Idee zur neuen Hospitalisierungsinzidenz vor
Donnerstag, 26. August 2021
Berlin – Einen Tag nach der Bundestagsdebatte zur Verlängerung der epidemischen Lage nationaler Tragweite hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den angekündigten Entwurf zur Neuregelung der Bedeutung der Inzidenzwerte vorgelegt.
In der Formulierungshilfe, mit der das Infektionsschutzgesetz geändert und die an das Fluthilfegesetz angehängt werden soll, heißt es nun: „Wesentlicher Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen COVID-19-Patienten je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen.“
Zur Zusammensetzung der „Hospitalisierungsinzidenz“ ist dem Papier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, zu entnehmen: „Der Schwellenwert ist jeweils unter Berücksichtigung der regionalen stationären Versorgungskapazitäten festzusetzen mit dem Ziel, eine drohende Überlastung der regionalen stationären Versorgung zu vermeiden.“ Heißt: Diese Werte legen die Länder selbst fest und entwickeln entsprechende Schutzmaßnahmen.
Ebenso könnten weitere Parameter einbezogen werden, „Wie die Infektionsdynamik und die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen“, heißt es. Die entsprechenden Werte sollen die Landesbehörden für ihre Region erheben, das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentliche die Werte für das gesamte Bundesgebiet. Ein einheitliches Register, wie beispielsweise bei der Belegung der Intensivbetten, gibt es aber noch nicht.
Folgen die Abgeordneten der Formulierungshilfe, wird den Ländern auch die Möglichkeit eingeräumt, dass sie bei der einer zukünftigen Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auch selbstständig Schutzmaßnahmen in ihren Regionen treffen können. Dies soll besonders dann möglich sein, wenn einzelne Bundesländer besonders betroffen sind, andere aber nicht.
Die dritte neue Regelung betrifft mögliche Schutzmaßnahmen: So wird in die Regelungen auch die Vorlagepflichten eines gültigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis aufgenommen. Bislang war dies nicht gesetzt geregelt.
Nach bisherigen Planungen sollen diese Regelungen mit dem Gesetz zum Aufbau eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ im Bundestag am 7. September beraten und abgestimmt werden. In einer Sondersitzung des Bundesrates am 10. September sollen dazu auch die Bundesländer abstimmen. © bee/aerzteblatt.de

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