Hochschulen
Hochschulmedizin legt Agenda für kommende Legislaturperiode vor
Freitag, 27. August 2021
Berlin – Die Coronapandemie habe den besonderen Wert der Hochschulmedizin für die Gesellschaft deutlich gemacht – sei es durch die Versorgung von Schwererkrankten, Erforschung von Impf- und Wirkstoffen oder Beratung von Politik und Behörden. Diese positiven Erkenntnisse müssten, so der Dachverband Deutsche Hochschulmedizin, in der nächsten Legislaturperiode in besonderer Weise aufgegriffen werden.
In der heute vorgelegten „Agenda der Deutschen Hochschulmedizin für die kommende Legislaturperiode“ sprechen sich die Universitätsklinika und Medizinischen Fakultäten unter anderem dafür aus, dass der Bund einen dauerhaften Beitrag zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser leistet.
Die Krankenhausplanung müsse auf regionale Netzwerke mit gestufter stationärer Versorgung setzen, in deren Zentrum ein Universitätsklinikum oder Krankenhaus der Maximalversorgung stehen. Dabei solle auch die Pandemie- und Krisenplanung mit integriert werden.
Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), betonte, die Uniklinika hätten in der Pandemie nicht nur schwererkrankte Patienten versorgt, sondern auch die regionale Koordination der Versorgung der COVID-Patienten übernommen.
„Gleichzeitig haben andere Krankenhäuser von der universitären Expertise und dem Austausch profitiert. Dieser Netzwerkgedanke und eine klare Aufgabenteilung müssen zukünftig im Mittelpunkt der Krankenhausplanung stehen.“
Als Antwort auf die Herausforderung der Versorgung in der Fläche sollten telemedizinische Angebote unter Einbeziehung der besondere Expertise der Universtitätsklinika ausgebaut und refinanziert werden, so die entsprechende Forderung der Hochschulmedizin.
Besonderen Wert der Hochschulmedizin beachten
Der Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT), Matthias Frosch, verwies darauf, dass die für die Pandemiebekämpfung entscheidenden Kompetenzen, etwa in der Virologie, Epidemiologie, Pulmologie und Intensivmedizin, nur an den Standorten der Hochschulmedizin konzentriert vorzufinden seien. Dies zeige den besonderen Wert der Hochschulmedizin für das deutsche Gesundheits- und Wissenschaftssystem.
Die Hochschulmedizin plädiert in diesem Zusammenhang für eine Weiterentwicklung des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems (DRG). Dieses solle um einen Finanzierungsansatz ergänzt werden, der die „bedarfsnotwendige Grundversorgung und hochspezialisierte Vorhaltungen der Universitätsklinika absichert sowie besondere Belastungen wie Extremkostenfälle ausgleicht“.
Ein solcher Ansatz sei eng mit der Krankenhausplanung und der Rolle der Krankenhäuser in der Versorgung zu verknüpfen. „Insbesondere Vorhaltungen für spezifische, aufwendige Versorgungsangebote wie 24/7-Notfallversorgung oder medizinische Zentren müssen zukünftig besser gegenfinanziert werden“, so Scholz.
Im Wissenschaftsbereich müssten die von der Hochschulmedizin geschaffenen Strukturen der Medizininformatik-Initiative (MII) und des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) sowie spezifisch hochschulmedizinische Forschungsinfrastrukturen (zum Beispiel Biobanken oder Zentren für klinische Studien) dauerhaft etabliert werden, so der Dachverband.
„Mit dem NUM haben wir ein in Deutschland bisher einmaliges Netzwerk geschaffen, mit dem Versorgungs- und Forschungsergebnisse zu COVID-19 erarbeitet und in das Versorgungssystem überführt werden können. Mit einer dauerhaften Finanzierung wird das Netzwerk auch nach der Pandemie ein schlagkräftiges Instrument sein, mit dem wir die großen medizinischen Herausforderungen in Deutschland bewältigen können“, betonte Frosch. © aha/aerzteblatt.de

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