Politik
Regierung will kostenfreie Bürgertest Mitte Oktober einschränken
Montag, 6. September 2021
Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will ab dem 11. Oktober die kostenfreie Bürgertestung auf das SARS-CoV-2-Virus deutlich einschränken. Mit dem Referentenentwurf aus dem BMG, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, soll ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Anfang August umgesetzt werden.
Demnach soll der Anspruch auf eine kostenfreie Bürgertestung mit einem PoC-Antigen-Test bei asymptomatischen Personen, die seit dem 8. März möglich ist, deutlich eingeschränkt werden. Anspruch auf einen kostenfreien Test pro Woche sollen ab dem 11. Oktober nur noch die Personen bekommen, die derzeit nicht vollständig geimpft werden können.
„Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger angezeigt und nicht erforderlich“, heißt es in der Einleitung der Verordnung.
Dazu zählen laut Entwurf Kinder bis zwölf Jahre, sowie Menschen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben. Ebenso für die Menschen, die wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder in den vergangenen drei Monaten deshalb nicht geimpft werden konnten.
Dazu zählen beispielsweise Schwangere. Für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren soll es eine Übergangsfrist für die kostenfreien Bürgertests bis zum 30. November geben. Der Anspruch auf einen kostenfreien Test müssen diese Personengruppen dem Testanbieter gegenüber nachweisen. Dies kann bei Kinder und Jugendlichen mit einem Ausweis, bei Studienteilnehmern mit einem „entsprechenden Teilnahmenachweis geschehen.
Anders bei Personen mit medizinischer Kontraindikation: Hier muss ein ärztliches Zeugnis vorliegen, dass „von den betroffenen Personen auf eigene Kosten einzuholen“ sei, heißt es in der Begründung des Entwurfes. Ärztinnen und Ärzten drohen berufsrechtliche Konsequenzen, falls die falsche Zeugnisse ausstellen.
Unberührt davon bleiben die Testungen von Menschen, die in den vergangenen 14 bis 21 Tagen Kontakt zu mit SARS-CoV-2 infizierten Personen hatten. Die Regelungen zu Kontaktpersonen, die einen von Ärzten einen PCR-Text bekommen, bleiben erstattungsfähig und wie bisher erhalten. Dazu gehören Haushaltsmitglieder von Infizierten, Schulklassen, Kitagruppen, Hortgruppen, Veranstaltungen oder Sporttreiben in Innenräumen.
Auch die Warnung durch die Corona-Warn-App gehört weiter dazu. Auch die Testungen in Betrieben sowie die kostenfreien Tests in medizinischen Einrichtungen, aber auch die komplexen Abrechnungs- und pürfverfahren durch die Kassenärztlichen Vereinigungen bleiben bis mindestens Ende des Jahres in Kraft. © bee/aerzteblatt.de

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