NewsPolitikCoronakrise: Bundestag beschließt neues Bewertungskriterium und Impfauskünfte
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Coronakrise: Bundestag beschließt neues Bewertungskriterium und Impfauskünfte

Dienstag, 7. September 2021

/picture alliance, Fabian Sommer

Berlin – Für den Kampf gegen die Coronapandemie im Herbst und Winter soll die Zahl der COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern die wichtigste Messlatte sein. Das sieht eine Änderung des Infektions­schutzgesetzes vor, die der Bundestag heute beschlossen hat.

Die Länder sollen damit – sowie anhand weiterer Indikatoren – bewerten und festlegen können, ab wann strengere Coronaauflagen erforderlich sind. Die neuen Regelungen sollen die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die wegen vieler Geimpfter als nicht mehr so aussagekräftig gilt. Zudem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.

Redner der Opposition kritisierten heute die Neuregelungen noch in der wohl letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl. Die schwarz-rote Koalition hatte sie an das laufende Gesetzesverfahren angehängt, mit dem ein milliardenschwerer Hilfsfonds für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands eingerichtet wird.

Der Bundesrat soll den Änderungen in einer Sondersitzung am kommenden Freitag noch zustimmen. Damit soll auch Klarheit für die nächste Zeit bestehen, in der über die Bildung der neuen Regierung verhandelt werden dürfte.

SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar verteidigte die Regelungen. Auskünfte über den Impfstatus, die für Beschäftigte in Kliniken seit langem selbstverständlich seien, würden aus gutem Grund auf weitere Einrichtungen ausgeweitet, in denen sich Schutzbedürftige nahe kämen.

Unions-Fraktionsvize Stephan Stracke (CSU) sagte, die Neuregelungen zur Coronalagebeurteilung sorg­ten für passgenaue Lösungen vor Ort. Die Inzidenz werde als einer der Maßstäbe weiterhin mitbetrach­tet.

Linke-Fraktionsvize Gesine Lötzsch kritisierte, mit Blick auf die Impfstatus-Auskünfte, die Regierung wolle völlig überstürzt die Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über den Haufen werfen.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte den generellen Kurs mit weiteren Grundrechtseinschränkungen. „Von Nicht-Geimpften geht keine Gefahr aus, die Gefahr geht ausschließlich von Infizierten aus.“

Neue Coronaindikatoren

Die Länder sollen künftig weitgehend vor Ort festlegen können, ab wann strengere Alltagsbeschränkun­gen nötig werden. „Wesentlicher Maßstab“ für zu ergreifende Maßnahmen soll insbesondere die Zahl auf­genommener Coronapatienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein.

Berücksichtigt werden sollen aber auch „weitere Indikatoren“. Genannt werden die Zahl der Neuinfektio­nen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann festlegen können, wo kritische Schwellenwerte liegen.

Hintergrund ist, dass die bisher als zentraler Indikator genutzte Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz) an­gesichts von Millionen Geimpften nicht mehr so stark und direkt auf die Klinikbelastung durchschlägt.

Bisher sind im Infektionsschutzgesetz feste, einheitliche Werte genannt, ab welcher Sieben-Tage-Inzi­denz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwoh­ner in sieben Tagen zum Beispiel mit „umfassenden Schutzmaßnahmen“.

Neuregelung zur Impf-Auskunft

Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Co­ro­naimpfung oder eine überstandene COVID-Erkrankung verlangen können. Denn dort würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt.

Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikör­per­­­sta­tus „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in be­stimmten Bereichen) abzusehen“.

Die erweiterte Impfstatusabfrage soll nur während der festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gelten, die der Bundestag vergangene Woche vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. „Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt“, heißt es zur Erläuterung im Entwurf.

Die von Bund und Ländern schon beschlossene und vielerorts umgesetzte 3G-Regel wird nun ebenfalls ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz verankert – also Zutritt zu bestimmten Innenräumen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Zum präventiven Infektionsschutz können demnach auch Verpflichtungen zur Vorlage entsprechender Nachweise vorgesehen werden – wie zum Beispiel auch schon Abstandsgebote oder Pflichten zum Masketragen. © dpa/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER