Politik
Müller stellt Corona-2G-Modell für Berlin in Aussicht
Dienstag, 7. September 2021
Berlin – Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller hat 2G-Corona-Regeln für bestimmte Bereiche in Aussicht gestellt. Mit solchen Angeboten nur für Geimpfte und Genesene seien aber komplexe Fragen verbunden.
Noch sei nichts entschieden, sagte der SPD-Politiker heute nach der Senatssitzung. Der Senat werde in der kommenden Woche möglicherweise abschließend beraten, „wie wir 2G- und 3G-Angebote machen können“.
Das 2G-Modell geht auf einen Vorstoß aus Hamburg zurück und bedeutet, dass der Zutritt in Innenräume nur Geimpften und Genesenen gewährt wird – die dann von bisherigen Coronaeinschränkungen wie Abstand oder Maske befreit sind.
Infrage kommen dafür etwa Gastronomie und Hotellerie, Sport- oder Kultureinrichtungen. Bisher wird vielfach die 3G-Regel angewandt: Darunter fallen Geimpfte, Genesene und Getestete.
„Ich gehe davon aus, dass es doch eine Optionsregel geben wird, dass wir Formulierungen finden, wonach die entsprechenden Bereiche die Option ziehen können, nur Menschen, die genesen und geimpft sind, den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen zu ermöglichen“, blickte Müller voraus. Das sei aber im Moment eine vorsichtige Einschätzung. „Wir werden das weiter diskutieren.“
Eine 2G-Strategie, also Lockerungen für Geimpfte und Genesene, nicht aber für Getestete, wird bundesweit diskutiert. Das Thema ist nicht zuletzt verfassungsrechtlich umstritten. Müller machte deutlich, dass ein derartiges Vorgehen gerade für öffentliche Einrichtungen schwierig sei. Daher nehme sich der Senat die Freiheit, „das alles in Ruhe durchzuspielen“.
In Berlin hatte das Verwaltungsgericht vor geraumer Zeit ein generelles Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt. Der Senat beugte sich und erlaubte Clubs und Diskotheken, für Geimpfte und Genesene wieder zu öffnen.
Die Gäste müssen in den Innenräumen dort keine Masken mehr tragen. Ungeimpfte bleiben außen vor – auch wenn sie einen negativen Coronatest vorweisen können. © dpa/aerzteblatt.de

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