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Politik

Organspende: Zuständigkeits­probleme könnten Onlineregister verzögern

Mittwoch, 8. September 2021

/Orawan, stock.adobe.com

Berlin – Ab März kommenden Jahres soll es in Deutschland ein Onlineregister geben, in das die Men­schen ihre Bereitschaft für oder gegen eine Organspende eintragen lassen können sollen. Ob das Re­gister allerdings bis zum März kommen wird, scheint nicht sicher, wie eine Antwort des Bundesministe­riums für Gesundheit auf eine schriftliche Frage der FDP-Abgeordneten Kathrin Helling-Plahr zeigt.

In dem Schreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, heißt es vom Ministerium zwar, man gehe wie auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) davon aus, dass das Register „seinen Wirkbetrieb am 1. März 2022 aufnehmen können wird“.

Allerdings weist BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss auch auf eine Reihe von Problemen hin, die derzeit die Arbeit am Register behindern. So hätten sich die Länder bisher „nicht auf eine Zuständigkeit für die Anbindung der Ausweisstellen an das Register einigen“ können, schreibt sie. Das BMG habe daher den Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferen (GMK) gebeten, auf eine Einigung der Länderzustän­dig­keiten „hinzuwirken“.

Nach Auffassung des Bundes hat der Bund nicht die Zuständigkeit für die Umsetzung der Frage, wie „Bür­gerinnen und Bürger ab 1. März 2022 ihre Erklärung zur Organspende in den genannten Stellen abgeben können“. Bei den Ländern ist demnach umstritten, ob die Zuständigkeiten der Pass- und Meldeämter in den Bereich der Innenressorts oder der Gesundheitsressorts fallen.

Wie weit das Register technisch bisher umgesetzt ist, schreibt das BMG nicht direkt. Dazu heißt es ledig­lich, die Initialisierung des Netzanschlusses an die Telematikinfrastruktur (TI) mit einem aAdG-NetG-An­schluss sei gestartet. Die „notwendige Entwicklungskapazitäten“ seien stetig erweitert worden.

Der Antwort zufolge wurden die Gematik, die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Deutsche Krankenhausgesellschaft in das Projekt eingebunden. Es gebe darüber hinaus einen Austausch mit den Entnahmekrankenhäusern und den Krankenkassen, wie es hieß.

Darüber hinaus schreibt das Ministerium, dass Hausärzte zur Unterstützung des „künftigen Aufklärungs­auftrags“ ab Januar 2022 ein „Standardinformationspaket“ zur Weitergabe an Patienten bekommen sollen.

Die soll aus einem gemeinsamen Anschreiben des BMG, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä­rung sowie der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Deutschen Hausärzteverbandes bestehen und auch verschiedene Infobroschüren zur Organ- und Gewe­bespende enthalten.

Darüber hinaus sind laut BMG weitere Aufklärungsunterlagen, teils in verschiedenen Sprachen, etwa für Pass- und Meldeämter oder Ausländerbehörden erarbeitet worden.

Die FDP zeigt sich mit den Antworten wenig zufrieden. „Im vergangenen halben Jahr hat die Bundesre­gie­rung offenbar nicht viel mehr vorangebracht, als Papierausweise zu drucken und Arbeitskreise zu gründen“, sagte Katrin Helling-Plahr, Mitglied im Gesundheits- und Rechtsausschuss des Bundestags, dem Deutschen Ärzteblatt.

Die Betroffenen auf den Wartelisten hätten eine ehrgeizigere Politik verdient. Der Bund könne sich nicht ständig hinter den Ländern verstecken. „Hoffen wir, dass der Wirkbetrieb tatsächlich planmäßig starten kann.“

Vor einem Jahr hatte der Bundestag die Organspendereform beschlossen. Dem­nach bleiben Spenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Gebers erlaubt. Allerdings soll es mehr Anreize geben. Unter ande­rem soll Infomaterial bekommen, wer ab 16 Jahren einen Personal­aus­weis beantragt, ihn nach zehn Jahren verlängert oder sich einen Pass besorgt.

Beim Abholen soll man sich dann schon direkt vor Ort im Amt, aber auch jederzeit später zu Hause in ein neues Onlineregister eintragen können. Das Konzept hatte eine fraktionsübergreifende Abgeordneten­gruppe von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen erarbeitet. © may/aerzteblatt.de

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